Kreis Südwestpfalz „Diese Anlage ist nichts für die Früherziehung“

Der frühere Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner beim Strafprozess am Saarbrücker Landgericht.
Der frühere Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner beim Strafprozess am Saarbrücker Landgericht.

12 500 Euro, aufgesplittet in drei Einzelrechnungen, kostete die Musik- und Verstärkeranlage, die der frühere Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) im Herbst 2014 für die Stadt Homburg beschaffen ließ. Die Beschallungstechnik sollte der Musikschule zur „muskalischen Früherziehung“ in Kindergärten zugute kommen. Die Musikschulleiterin hat die Anlage bis heute nie zu Gesicht bekommen.

Dies sagte die Musikpädagogin gestern am zweiten Tag des Saarbrücker Untreueprozesses gegen Schöner aus. Wie am vorigen Dienstag berichtet, wird dem Alt-OB unter anderem vorgeworfen, die Verstärkeranlage nicht an die Stadt weitergegeben zu haben, nachdem sie von seinem Fahrer bei einem Fachhändler in St. Wendel abgeholt und dann zu Schöner gebracht wurde. Von dort fand die Anlage den Weg in den Jägersburger Probekeller der Oldie-Rockband Madhouse, bei der Schöner am Schlagzeug sitzt. Im Frühjahr 2011 hatte der damalige Oberbürgermeister bei einem städtischen Empfang anlässlich seines 60. Geburtstages die Gäste gebeten, statt Geschenken Geldspenden zugunsten der musikalischen Früherziehung abzugeben. Laut Anklage flossen auf diese Weise knapp 13 000 Euro auf ein städtisches Sonderkonto, über das Schöner als OB persönlich verfügen durfte. Eine entsprechende Frage des Richters beantwortete die Musikschulleiterin damit, dass sie vor Bestellung der Verstärkeranlage niemals gefragt worden sei, welche Materialien und Instrumente die Musikschule für die Früherziehung überhaupt benötige. „In die Anschaffung eines Digitalmixers, von zehn Mikrofonen und anderer solcher Geräte war ich nie involviert“, sagte sie: „So etwas passt auch überhaupt nicht zur musikalischen Früherziehung. Da geht es eher um Klanghölzer, Xylophone und dergleichen.“ Als Zeuge kam gestern ein Madhouse-Musiker zu Wort, der in der Band offenbar für die technischen Belange zuständig ist. Er sagte aus, dass er und seine Kollegen bereits in der Vergangenheit noch drei andere, kleinere Musikanlagen für die Stadt Homburg übernommen, im Probekeller ausgiebig „ausgetestet“ und dann der Stadt übergeben hätten – zum Einsatz im Saalbau, in der Musikschule und im Erbacher Jugendzentrum „Continue“. „Die vierte Anlage, um die es hier heute geht, war von allen die größte“, berichtete der Techniker: „Ich ging davon aus, dass sie für den Musikpark bestimmt ist.“ Sie sei nämlich „typischerweise für Rockbands geeignet“ – und „nicht für klassische Musik“. Auf Nachfrage des Richters ergänzte der Musiker, dass die Ausrüstung „sicherlich nicht für Kindergärten geeignet“ sei. Gleichwohl legte der Hobby-Rockmusiker Wert auf die Feststellung, dass die Ausrüstung „stets für städtische Zwecke“ gedacht gewesen sei. „Unsere eigene Band braucht das gar nicht. Das ist viel zu groß für uns. Wir haben unsere eigene, analoge Anlage.“ Letzteres bestätigte die Sängerin der Gruppe Madhouse im Zeugenstand: „Wir sind mit dieser Anlage nie aufgetreten. Wir haben sie nur im Probekeller ausprobiert. Und es stimmt auch nicht, dass wir hier von ,unserer’ Anlage gesprochen hätten.“ Ein Fachverkäufer aus der St. Wendeler Musikalienhandlung, die auf Schöners Initiative hin die Ausrüstung geliefert hatte, bezeichnete das Equipment gestern als „perfekte Bestellung für eine Band“. Dennoch sei es durchaus denkbar, dass der Digitalmixer auch bei Vorführungen kleiner Kinder in der Musikschul-Aula zum Einsatz kommen könnte. Der Schöner-Prozess wird am heutigen Dienstag fortgesetzt.

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