Kreis Südwestpfalz Gewerbeverbot droht

Wirklich nur Zufall oder ein weiterer Versuch, Zeit zu schinden: Diese Frage beschäftigt den Kreisrechtsausschuss im Falle eines Unternehmers aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, dem die Verwaltung angedroht hat, dass er dauerhaft kein Gewerbe mehr ausüben dürfe. Hintergrund ist, dass er seit 2012 über 100 000 Euro Schulden bei Finanzamt, Verbandsgemeinde und Berufsgenossenschaft angesammelt hat.

„Wir wollen ja nicht zum äußersten Mittel greifen, und das wäre die Gewerbeuntersagung“, sagte der Vertreter der VG bei der Kreisrechtsausschusssitzung. Aber der Unternehmer habe im Laufe der Jahre viele Versprechungen gemacht, diese nicht eingehalten, so dass die Prognose, was sein weiteres unternehmerisches Handeln betrifft, nicht unbedingt positiv ausfalle. Diese Prognose spielt eine große Rolle, wenn es darum geht, ihm die selbstständige Tätigkeit oder die Arbeit als Geschäftsführer im Baugewerbe zu untersagen. Sein Gewerbe betreibt er zwischenzeitlich als Ein-Mann-Betrieb. Kreisrechtsausschussvorsitzender Christian Schwarz bestätigte, dass eine dauerhafte Gewerbeuntersagung die schärfste Waffe sei. Aber das Verhalten lasse auf Unzuverlässigkeit im rechtlichen Sinne schließen, und dies erfordere zusammen mit der schlechten Prognose die Untersagung. Es werde jetzt ja alles besser, sagte der Mann. Er sei davon ausgegangen, dass schon alles erledigt sei, bis er zur Sitzung komme. Denn es sei ihm nach langer Zeit gelungen, sein Haus mit dazugehöriger Betriebsfläche zu verkaufen. Das sei nicht einfach gewesen, denn das Haus steht in einem Gewerbegebiet, ist als Dienstwohnung eingetragen. Mit der Frage, ob diese Dienstwohnung rechtens genutzt wird, hatten sich das Bauamt des Kreises und der Kreisrechtsausschuss vor Jahren schon mal befasst. In jedem Fall sei die Forderung, dass eine Dienstwohnung nur im Verbund mit einem Gewerbe genutzt werden darf, ein Hindernis beim Verkauf gewesen. Das Bauamt habe dem Interessenten grünes Licht geben müssen, dass er die Dienstwohnung nutzen kann. Das sei jetzt der Fall. Deshalb habe er das Haus nun für 390 000 Euro verkaufen können. Bis zum Tag der Ausschusssitzung waren aber bei Finanzamt und VG keine Schulden bezahlt. Im Kaufvertrag sei das aber so festgehalten, sagt der Mann, dass nach Abzug der Schulden, die noch auf dem Haus lasteten, zunächst alle ausstehenden Steuerschulden und Mitgliedsbeiträge zu zahlen sind. Binnen zwei Wochen müssen die Schulden nun bezahlt sein.

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