Kreis Südwestpfalz Homburg: Lafontaine fordert Möglichkeit zur OB-Abwahl

Die gesetzlichen Hürden, die das saarländische Kommunalselbstverwaltungsgesetz vor die Abwahl von Bürger- und Oberbürgermeistern stellt, sind nach Meinung von Politikern im Landtag zu hoch. „Es muss bei Versagen im Amt real möglich sein, einen Bürgermeister abzuwählen“, sagt Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine. Anlass war das Verwalten des Homburger OBs Rüdiger Schneidewind (SPD).

Lafontaine äußerte sich gestern in der Landespressekonferenz. Seine Äußerungen seien losgelöst vom Fall Schneidewind zu sehen, betonte Lafontaine. „Die Entscheidungen liegen da in Homburg. Ich höre etwas, kenne aber die Details nicht wirklich“, sagte Lafontaine. Er stelle aber fest, dass selbst bei erwiesenem Totalversagen von Bürgermeistern es nahezu unmöglich sei, diese vom Amt zu trennen. Lafontaine wie auch die AfD im Saar-Landtag sprachen sich dafür aus, das Abwahlverfahren zu erleichtern. Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass ein Gemeinderat erst mit den Stimmen der Hälfte der Ratsmitglieder eine Abwahl beantragen muss, dann mit Zwei-Drittel-Mehrheit ein Beschluss über eine Abwahl durch die Bürger zu treffen ist. Das sei angesichts der Zusammensetzung der meisten Räte nahezu unmöglich, so Lafontaine. In der eigentlichen formalen Bürgerabstimmung reicht dann die einfache Mehrheit. Im Saarland wurde nur ein Bürgermeister je abgewählt. Er hatte unter anderem Pornos auf seinen Dienstrechner geladen. Die Mehrheitsfraktion im Saar-Landtag, die CDU, sprach sich gestern dafür aus, im Zuge der angestrebten Kommunalreform auch über die Bestimmungen für die Wahlbeamten „ohne Denkverbote“ zu diskutieren. Die SPD meldete gestern keinen Handlungsbedarf an.

x