Kreis Südwestpfalz „Können uns nicht wegducken“

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Das Thema Gebietsreform ist auf die politische Agenda der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau zurückgekehrt. Bis März 2017 soll sich der Verbandsgemeinderat überlegen, wo die Reise hingehen soll, fordert das Innenministerium und macht unmissverständlich klar, dass an einer Reform kein Weg vorbeiführt. „Wir können uns nicht wegducken“, sagt Bürgermeister Erik Emich (CDU) und hat für die Sitzung heute Abend einen Austausch in dieser Frage auf die Tagesordnung des VG-Rats gesetzt.

Ein kurzer Rückblick: Kommt die Fusion mit den Verbandsgemeinden Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg oder kommt sie nicht? Diese Frage trieb 2015 in der VG Bruchmühlbach-Miesau beileibe nicht nur die Politiker um. An der kreisübergreifenden Verschmelzung mit den Nachbarn im Südkreis Kusel schieden sich sogar parteiintern die Geister. Scharfe politische Debatten, gegenseitige Angriffe und verbale Tiefschläge vergifteten das Klima. Kurz: Die Gebietsreform war das beherrschende Thema, das auch den Bürgermeisterwahlkampf bestimmte und der SPD, die die ungeliebte Fusion mit dem Südkreis Kusel propagierte, die Macht kostete. Nach der Wahl, aus der CDU-Mann Erik Emich als Nachfolger von SPD-Bürgermeister Werner Holz hervorging, sorgten im August 2015 nochmals Bürgerbefragung und Bürgerentscheid für politischen Wirbel: 67,6 Prozent votierten gegen eine Eingliederung in die VG Ramstein-Miesenbach, 96,1 Prozent sprachen sich für die Unabhängigkeit der Verbandsgemeinde aus. Doch bei dieser Unabhängigkeit wird es nicht bleiben: Im Umfeld der Landtagswahlen wurde es zwar ruhig um das Thema. Doch: „Wir stehen nach wie vor auf der Liste der Gemeinden mit Veränderungsbedarf und Mainz hat uns keineswegs vergessen“, sagt Emich, der kürzlich gemeinsam mit dem SPD-Fraktionschef Bernhard Hirsch und Landrat Paul Junker (CDU) zu einem Gespräch im Innenministerium war. Damals, sowie in einem Schreiben von Staatssekretär Günter Kern vom 22. August, habe das Land deutlich gemacht, dass die VG um Reformen nicht herumkommen werde. Diese Auffassung hat das Innenministerium gegenüber der RHEINPFALZ bekräftigt: Die Gebietsänderung solle bis 2019 gesetzlich geregelt und umgesetzt werden, so die Mainzer Antwort auf einen Fragenkatalog der RHEINPFALZ. Eine Ausnahmeregelung könne Bruchmühlbach-Miesau nicht in Anspruch nehmen. Sie kann gelten, wenn eine VG zwar weniger als die geforderten 12 000 Einwohner, dafür mindestens 10 000 Einwohner, eine Fläche von mehr als 100 Quadratkilometern und mehr als 15 Ortsgemeinden hat. Bruchmühlbach-Miesau hat nur eine Fläche von 60 Quadratkilometern sowie fünf Ortsgemeinden und komme – die US-Militärangehörigen mitgerechnet – nicht über 12 000 Einwohner. Ebenso sei es mit der südpfälzischen Verbandsgemeinde Hagenbach nicht vergleichbar: „Aufgrund der Lage der VG Hagenbach an der deutsch-französischen Staatsgrenze, der rheinland-pfälzisch-baden-württembergischen Landesgrenze und als Nachbar der sehr viel größeren verbandsfreien Stadt Wörth weist sie einen besonderen Ausnahmegrund für einen unveränderten Fortbestand (...) auf“, so das Ministerium. Auch eine Eingemeindung anderer Ortschaften – im Gespräch war Bechhofen – sei keine Option: Dadurch „würde die Einwohnerzahl nur relativ geringfügig über den Schwellenwert von 12 000 Einwohner ansteigen“. Zudem müssten Bevölkerungsrückgänge berücksichtigt werden. Fazit des Ministeriums: „Eine Eingliederung einzelner Ortsgemeinden wäre (...) folglich nicht rechtskonform.“ Keinen Einfluss auf die Entscheidung haben die Ergebnisse der direkten Bürgerbeteiligung in der VG Bruchmühlbach-Miesau: Sie werden laut Ministerium „im Abwägungsprozess gewürdigt“. Allerdings könne das mehrheitliche Votum für den Erhalt der VG (...) nicht durchgreifen, da es mit den Vorgaben des Landesgesetzes (...), also mit gesetzlichen Vorgaben, unvereinbar ist“. „Die Gerichte geben dem Land Recht“, verweist Emich darauf, dass zahlreiche Klagen von Verbandsgemeinden abgewiesen und das Grundsätzegesetz zwischenzeitlich vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde. Deshalb wirbt er nun dafür, „sich jetzt der Sache zu stellen, sonst steht eine drohende Eingliederung, mit allen negativen Konsequenzen, im Raum“. Anders bei einem freiwilligen Zusammenschluss: „Dann kommt es zur Fusion zweier ebenbürtiger Partner zu einer neuen Verbandsgemeinde“, sagt Emich. Darüber hinaus würde das Land in diesem Fall die VG Bruchmühlbach-Miesau mit einer Entschuldungshilfe in Höhe von zwei Millionen Euro belohnen. Im Kreis Kaiserslautern kommt als möglicher Partner die – im Junkernheinrich-Gutachten zur Gebietsreform als zweitbeste Option bewertete – Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach in Frage. Bei seinem Gespräch in Mainz sei jedoch auch die VG Landstuhl genannt worden, berichtet Emich. Diese fusioniert 2019 zwar bereits mit der VG Kaiserslautern-Süd, aber: „Vielleicht bevorzugt das Land ja Dreierfusionen“, meint der Bürgermeister. „Da Landstuhl jedoch schon einen Partner hat, kann man diese VG aber nicht mehr in eine weitere Fusion reindrücken.“ Dagegen bestehe für alleinstehende Verbandsgemeinden ohne eigenen Veränderungsbedarf wie Ramstein-Miesenbach „Fusionspflicht“, erläutert er. Dem Land sei an einer freiwillig gefundenen Lösung gelegen, meint der CDU-Politiker. Er hofft, dass es heute im Verbandsgemeinderat – nach all den Auseinandersetzungen des Vorjahrs – „zu einem aktiven Einstieg in das Thema und einem möglichst sachlichen Austausch kommt“. Heute Der Verbandsgemeinderat tagt am heutigen Freitag ab 19 Uhr im Rathaus.

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