Kreis Südwestpfalz Ob der Bürgerwille zählt, ist rechtlich umstritten

In der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land gibt es noch drei Gebiete, wo Windräder stehen könnten: südlich von Großbundenbach und östlich von Käshofen – hier möchte die Firma Abo-Wind Räder aufstellen – und bei Riedelberg. Das ergibt das Gutachten der Firma Firu, das Planerin Sonja Mazak gestern Abend im Verbandsgemeinderat vorstellte. Offen ist, ob das Nein der Käshofer im Bürgerentscheid vom April dort Windräder verhindern kann.

Die Bedeutung von Bürgerentscheiden sei rechtlich umstritten und werde kontrovers diskutiert, sagte die Planerin. Ein Nein im Bürgerentscheid verhindere die Räder aber nicht unbedingt. Beispielsweise gebe es ein Gerichtsurteil aus Schleswig-Holstein, dass der politische Wille der Ortsgemeinde nicht zähle. Stattdessen komme es darauf an, ob eine Fläche für Windräder geeignet ist und ob keine anderen Kriterien wie die Nähe zu Dörfern, Stromleitungen, Flughäfen und Naturschutzgebieten dagegen sprechen. Auf solche Kriterien und auf die Windstärke hat Mazak die Verbandsgemeinde untersucht. Anders als Verbandsbürgermeister Jürgen Gundacker (SPD) im Vorfeld mitgeteilt hatte, ging es auch darum, ob geschützte Vogelarten in den Bereichen brüten. Dies sei nicht der Fall, allerdings seien diese Daten bereits relativ alt. Der Zweibrücker Flughafen verhindert derzeit einige Windkraftflächen. Wird er zurückgestuft, stehen sie wieder zur Verfügung, antwortete Mazak auf die Frage von Volker Schmitt (FDP). Auch die Polygonanlage Oberauerbach für militärische Flugübungen verhindert Windräder in deren Nähe. Schließt man alle nicht geeigneten Flächen aus und nimmt auch die heraus, die zu klein sind, um dort mehrere Windräder aufzustellen, so bleiben drei Gebiete übrig: 113 Hektar südlich von Großbundenbach, 51 Hektar östlich plus sieben Hektar nordöstlich von Käshofen sowie 62 Hektar östlich plus 27 Hektar südlich von Riedelberg. Um drei Anlagen zu stellen brauche man mindestens 30 Hektar. Die Verbandsgemeinde hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie weist im Flächennutzungsplan Konzentrationsflächen aus. Dann können nur dort Windräder gebaut werden. Oder sie weist nichts aus. Dann können die Windkraftfirmen für alle geeigneten Flächen – plus eventuell weitere, die ihnen geeignet erscheinen, – Bauanträge stellen. Ob die Verbandsgemeinde nach dem Ja aus Großbundenbach und dem Nein aus Käshofen im Bürgerentscheid die eine Fläche ausweisen und die andere außen vor lassen kann, wurde gestern noch nicht beantwortet. Man dürfe „nicht willkürlich daherplanen“, sagte der erste Beigeordnete Klaus Freiler (CDU) und fand: „Wir haben eine Nuss zu knacken, die ist gewaltig.“ Bürgermeister Gundacker sagte am Ende: „Ich steh’ dazu, der Bürgerwille sollte zählen.“ (bfl)

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