Kreis Südwestpfalz Schöner-Prozess geht weiter

In Homburg kam es, zumindest in der Amtszeit von Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU), nicht nur einmal vor, dass ein kommunaler Arbeitstrupp auf Grundstücken von leitenden Beamten tätig wurde. Heute wird der Prozess gegen Schöner am Landgericht Saarbrücken fortgesetzt. Die öffentliche Sitzung beginnt um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft Schöner im Kern vor, einen kommunalen Arbeitstrupp auf seinen Privatgrundstücken eingesetzt zu haben. Die Arbeiter sollen auf Schöners Grundstücken Tätigkeiten ausgeführt haben, die nicht im öffentlichen Interesse waren, sondern in Schöners Privatinteresse. Ebenso soll eine Musikanlage, die der musikalischen Frühförderung in Kindergärten dienen sollte, im Probenraum von Schöners privater Hobbyband gelandet sein. Im Frühling vergangenen Jahres hatte die RHEINPFALZ aufgedeckt, dass der kommunale Homburger Arbeitstrupp nicht nur auf Schöners Privatgrundstücken tätig war, sondern etwa auch auf dem Gartengrundstück des Geschäftsführers der Stiftung Römermuseum, dem der Arbeitstrupp damals unterstellt war. Die Stadtverwaltung hatte nach langem Zieren eingeräumt, dass der Arbeitstrupp „vermutlich im Jahr 2011 oder 2012“ einen Baum, der im Garten (Bild) des Geschäftsführers stand, zersägt und abtransportiert hatte. Dieser Einsatz des Arbeitstrupps hatte keine Konsequenzen. Die Stadtverwaltung Homburg, geleitet von Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind, teilte im Sommer 2017 mit: „Der Sachverhalt zum Einsatz des Bautrupps zur Beseitigung eines Baums wurde hausintern überprüft. Dabei sind wir der Auffassung, dass die Maßnahme vertretbar war.“

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