Kreis Südwestpfalz Sechs Wochen vor der Hochzeit

Mit Rippenbrüchen und Hämatomen am Kopf endete am 1. Mai 2016 eine fast dreijährige Beziehung eines Paares aus der Südwestpfalz – sechs Wochen vor der geplanten Hochzeit. Das Amtsgericht Zweibrücken verurteilte den angehenden Bräutigam am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten und zwei Wochen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens.

Bei einem Wald-Spaziergang in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land gerieten die Brautleute in Streit. Der Angeklagte war an diesem Tag wegen einer Knieoperation auf Krücken angewiesen. Er räumte vor Gericht die körperliche Auseinandersetzung ein, gab jedoch zu verstehen, dass er sich nur zur Wehr gesetzt habe. Die ehemalige Verlobte schilderte dem Gericht, dass sie wegen einer Lappalie in Streit geraten seien. Dabei habe sie von ihrem Verlobten mit der Krücke einen Schlag aufs Bein erhalten. Außerdem soll er sie mit den Fäusten am Kopf und am Bauch verletzt haben. Laut Attest trug sie zwei Rippenbrüche und Hämatome am Kopf davon. Während des Gerangels nahm sie ihm die Krücke weg und lief davon. Der Angeklagte erinnerte daran, dass er aufgrund der Knieoperation noch starke Schmerzen hatte. Noch heute sei er krankgeschrieben. Mittlerweile stehe sogar seine berufliche Existenz auf dem Spiel. Während der Auseinandersetzung sei er von seiner ehemaligen Verlobten mit der Krücke am Ohr verletzt worden. Auch er legte dem Gericht ein Attest vor. „Ich war ein Krüppel, ich war komplett gehbehindert“, beschrieb er seinen damaligen Gesundheitszustand. Beide schilderten ihre Beziehung als schwierig. Sie hätten öfter wegen Nichtigkeiten Streit gehabt. Aber zu körperlichen Auseinandersetzungen sei es in den drei Jahren nicht gekommen. Ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich, den Gericht und Staatsanwaltschaft vorschlugen, scheiterte an der finanziellen Situation des Angeklagten. Das Gericht hätte ihn dann zur Zahlung einer gewissen Summe verurteilt. Hinzu kommt, dass er bereits wegen Körperverletzung vorbestraft ist. Während der Beweisaufnahme wurde bekannt, dass er einst auch Meister im Boxen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. |nzg

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