Kreis Südwestpfalz Urteil rechtskräftig

Am 5. April hat das Landgericht Saarbrücken den ehemaligen Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner wegen Untreue im Amt und Vorteilsannahme zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil hat nun Rechtskraft.

Wie das Landgericht gestern auf Anfrage mitteilte, wurde das Urteil rechtskräftig, weil Schöner innerhalb der Frist keinen Antrag auf Berufung stellte. Aber auch nach Abschluss dieses Verfahrens steht dem Homburger Ex-Oberbürgermeister weiterer Ärger mit der Justiz ins Haus: Die Staatsanwaltschaft ermittelt in zwei weiteren Angelegenheiten gegen ihn. Wie Mario Krah, Sprecher der Saarbrücker Staatsanwaltschaft sagte, werde in der ersten Angelegenheit neben dem Alt-OB der Inhaber einer Elektrofirma beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft gehe dem Verdacht nach, Schöner habe für die Stadt Verträge geschlossen und im Gegenzug habe der Elektriker in seinem Privathaus gearbeitet. In der zweiten Angelegenheit gehe es um Stromkosten der ,Fiesta Italiana’. Es werde geprüft, ob die Stadt diese widerrechtlich bezahlt habe.

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