Rodalben Verwaistes Fahrzeug sorgt für Ärger

Mitunter wird der Parkplatz am Trimm-dich-Pfad als Schuttabladeplatz genutzt, aktuell gerade als Schrottplatz.
Mitunter wird der Parkplatz am Trimm-dich-Pfad als Schuttabladeplatz genutzt, aktuell gerade als Schrottplatz.

Seit fast zwei Wochen steht auf dem Waldparkplatz vor dem Zugang zum Trimm-dich-Pfad ein verwaistes Kleinfahrzeug ohne Nummernschild und Tüv-Zulassung. Der Opel Agila eckt an bei Wanderern und Joggern.

Erst im Mai hatte jemand die am Waldeingang gelegene Fläche kurzerhand als Schuttabladeplatz genutzt, und dort gleich eine ganze Lkw- oder Traktorladung abgekippt. Jetzt hat sich ein Autobesitzer den Ort wohl als Schrottplatz auserkoren. DIE RHEINPFALZ fragte nach bei der Verbandsgemeindeverwaltung: Wer kann gegen diese Ordnungswidrigkeit vorgehen und welche Maßnahmen treffen? „Grundsätzlich handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Sondernutzung der Parkplatzfläche, die über den Gemeingebrauch hinaus geht und somit dem Straßenverkehrsrecht unterliegt“, erklärte Büroleiter Jan Schäfer. „Allerdings gehört das Grundstück dem Land Rheinland-Pfalz und ist nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, so dass ein Eingreifen nach dem Landesstraßenrecht in diesem Fall ausscheidet.“ Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde dürfe nicht eingreifen, dies wäre nur im Falle einer drohenden Gefahr möglich. „Wir haben das Fahrzeug überprüft und konnten nichts Gefährdendes feststellen“, berichtet Schäfer.

Möglicherweise könne das Fahrzeug als Abfall „im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) angesehen“ werden. Zuständig hierfür sei dann die Kreisverwaltung, genauer gesagt das Umweltamt. Mittlerweile habe das Ordnungsamt die Kreisverwaltung informiert und um Überprüfung des Sachverhalts gebeten. Liegen die Voraussetzungen, um tätig zu werden, nicht vor, habe sich der Forst als Grundstückseigentümer um die Angelegenheit zu kümmern. Dass Fahrzeuge irgendwo für eine längere Zeit abgestellt werden, komme immer wieder vor, sagt Schäfer. „In letzter Zeit häufiger als je zuvor“, fügt er an. Gründe könnten seiner Meinung nach sein: Umgehen der Verschrottung, längeres Vereisen oder Krankheit, Auslandsaufenthalte oder zum Beispiel eine entfallene Abstellmöglichkeit zuhause. Seit zwei Tagen hängt ein roter Aufkleber an der Windschutzscheibe. Danach gilt eine Frist, bis zum 6. November das illegal abgestellte Fahrzeug zu beseitigen.

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