Grossbundenbach Warum der unterlegene Kandidat den gewählten Ortsbürgermeister zum Rücktritt drängt

Steffen Schmidt erreichte bei der Ortsbürgermeisterwahl einen Stimmenanteil von 20,6 Prozent.
Steffen Schmidt erreichte bei der Ortsbürgermeisterwahl einen Stimmenanteil von 20,6 Prozent.

Der bei der Wahl am 9. Juni unterlegene Ortsbürgermeisterkandidat Steffen Schmidt fordert den Rücktritt von Amtsinhaber Dieter Glahn. Diesem wirft Schmidt Verharmlosung des Holocausts vor. Während eines Gesprächs unter vier Personen.

Am Tag der Kommunalwahl verteilte Steffen Schmidt Flugblätter in allen Großbundenbacher Briefkästen. Nur einer habe das Flugblatt nicht erhalten. Derjenige, den Schmidt öffentlich beschuldigt. „Den Zettel habe ich zu Gesicht bekommen, ich hatte ihn aber nicht im Briefkasten“, sagt Dieter Glahn. Das Flugblatt liegt auch der Redaktion vor. Schmidts Vorwurf lautet Verharmlosung des Holocausts. Steffen Schmidt sagt, bei einem Geburtstagsbesuch bei Schmidts Vater habe Glahn den Satz ausgesprochen: „Israel betreibt im Gazastreifen eine Endlösung wie im Dritten Reich.“

Das von Glahn angeblich ausgesprochene Wort „Endlösung“ sei ein Ausdruck aus der Sprache des nationalsozialistischen Regimes für den Holocaust. Unter diesem ermordeten während des Zweiten Weltkriegs nationalsozialistische Täter sowie deren Kollaborateure etwa sechs Millionen jüdische Menschen. Der Ortsbürgermeister setze damit den Holocaust mit der israelischen Verteidigung im Gazastreifen gleich, um falsch eine moralische Gleichwertigkeit zu behaupten, sagt Schmidt. Das sei schamlos und versündige sich an den Opfern des Holocausts.

Am Wahltag sofortigen Rücktritt gefordert

In seinem Flugblatt hatte Schmidt Glahns sofortigen Rücktritt als Ortsbürgermeister sowie die Nichtannahme des Wahlsiegs gefordert, falls er diesen erringen sollte. Tatsächlich setzte sich Glahn bei der Kommunalwahl mit 79,4 Prozent der Stimmen durch, Schmidt erreichte 20,6 Prozent. Zusätzlich habe er Glahn bei der Zweibrücker Polizei angezeigt.

Dass eine solche Anzeige eingegangen ist, bestätigt die Zweibrücker Staatsanwaltschaft. Ein Sprecher teilt auf Anfrage mit: „Der Gesamtvorgang liegt hier noch nicht vor. Eine inhaltliche Prüfung durch die Staatsanwaltschaft fand bislang nicht statt. Eine solche – insbesondere zur Frage der Strafbarkeit des angezeigten Verhaltens – wird nach Eingang des vollständigen Prüfungsvorgangs erfolgen.“

Von einer Anzeige gegen ihn sei ihm nichts bekannt, sagt indes Glahn. Er wolle sich nicht äußern. „Das bespreche ich erst mit meinem Anwalt. Wenn ich angeklagt werde, dann ist das eine Sache für einen Rechtsanwalt. Solange ich nichts Schriftliches habe, werde ich nichts dazu sagen. Wenn eine Anzeige vorliegt, werde ich die Vorwürfe abklären lassen.“

 

Dieter Glahn wurde mit 79,6 Prozent der Stimmen im Amt des Ortsbürgermeisters bestätigt.
Dieter Glahn wurde mit 79,6 Prozent der Stimmen im Amt des Ortsbürgermeisters bestätigt.
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