Kreis Südwestpfalz Welches Ziel eigentlich?

Wie viele Möbelhäuser braucht Zweibrücken? Fred Konrad wollte von Projektleiter Nico Schawohl wissen, mit welcher Nachfrage Inve
Wie viele Möbelhäuser braucht Zweibrücken? Fred Konrad wollte von Projektleiter Nico Schawohl wissen, mit welcher Nachfrage Investor Kleinpoppen auf der Truppacher Höhe rechnet. Eine Antwort bekam er nicht.

„Wir sehen das nicht so. Begründen kann ich es Ihnen aber nicht.“ Es waren Sätze wie diese, die in Fred Konrad (Grüne) am Donnerstag den Ärger aufsteigen ließen. Kurzzeitig wurde es im Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land ungewohnt laut, als es erneut um die Ansiedlung eines großen Möbelhauses auf der Truppacher Höhe ging. Dass Nico Schawohl als Vertreter von Investor Kleinpoppen auf viele Fragen keine Antwort hatte, störte jedoch nur Konrad, Rita Graushaar (Grüne) und Manfred Nafziger (SPD). Der Rest des Rates stimmte dafür, die Ansiedlung voranzutreiben.

Wie berichtet, braucht es für die Genehmigung ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren. Konrad fragte, was das eigentlich ist. Die Antwort musste sich der frühere Landtagsabgeordnete selbst geben: Das Verfahren ist notwendig, wenn ein Vorhaben Zielen des Raumordnungsplans widerspricht. „Und irgendjemand hier muss doch sagen können, von welchen Zielen wir dann abweichen?“, polterte Konrad, nachdem sich sowohl Kleinpoppens Projektleiter als auch Verbandsbürgermeister Jürgen Gundacker wortkarg gaben. Wilfried Lauer, der die Bauabteilung der Verbandsgemeinde leitet, nannte schließlich ein Ziel, das dem Möbelhaus entgegensteht: Das Haus ist auf Contwiger Gemarkung geplant, und die Gemeinde sei laut Raumordnungsplan zu klein für eine solch große Ansiedlung. „Das ist auch ziemlich jedem Ratsmitglied hier bekannt“, warf Karlheinz Bärmann (CDU) ein. „Dann sagt es doch einfach“, entgegnete Konrad, der mutmaßte, es würden noch weitere Ziele verfehlt, die aber niemand nennen wolle. Gundacker sagte, „das größte Ziel“ sei hiermit erläutert. Auf weitere Ziele der Raumordnung, denen das geplante Möbelhaus entgegenstehen könnte, ging er nicht ein. Konrad konnte das nicht verstehen. „Du bist doch von der CDU“, sagte er zu Bärmann, „du musst doch wissen, ob das für euch wichtige Ziele sind, schließlich vertretet ihr den Mittelstand“, und auf den wirke sich die Ansiedlung aus. Nachdem Nico Schawohl erklärt hatte, das Haus solle mit seinen 39 500 Quadratmetern 230 Arbeitsplätze schaffen, äußerte Rita Graushaar (Grüne) die Vermutung, dass diese an anderer Stelle verloren gehen werden. Schawohls Antwort: Das sehe man als Investor nicht so, er könne diese Annahme aber nicht begründen. Manfred Nafziger (SPD) wollte wissen, mit welchen Einbußen Handwerker in der Region rechnen müssen, die derzeit etwa Lampen und Bodenbeläge verkaufen, die das Möbelhaus auch im Sortiment haben soll. Schawohl: „So spezifisch kann ich nicht darauf eingehen.“ Auf weitere Fragen Konrads ging Schawohl gar nicht ein, etwa, wie groß das Möbelhaus im Vergleich zum Outlet werden soll, mit welcher Nachfrage der Investor kalkuliert und was passiert, „wenn Ihr Plan schiefgeht“. Stattdessen sprang ihm Gundacker bei, der von „unternehmerischem Risiko“ sprach und dass Investoren „nur dort Geld in die Hand nehmen, wo sie auch Profit sehen“. Schawohl warf den Kritikern unterschwellig vor, Möbel Martin zu protegieren: „Wollen Sie den Leuten sagen, kauft bei Möbel Martin, oder wollen Sie die Kunden entscheiden lassen?“ Man sage ja schließlich auch nicht zu einem BMW-Händler, er brauche sich nicht niederzulassen, weil es vor Ort schon einen VW-Händler gibt. Gundacker drängte darauf, die Ansiedlung voranzutreiben: „Wenn wir es nicht probieren, warten wir bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, bis sich Industrie auf einer kleinen Gemarkung wie Contwig ansiedelt.“ Der Rat stimmte mehrheitlich zu, die Zielabweichung anzustreben. Bedingung für das Verfahren ist, dass die Verbandsgemeinde ein Einzelhandelskonzept vorlegt. Der Rat ermächtigte Gundacker, ein solches Konzept in Auftrag zu geben; Details blieben offen. Konrad bestand mit Blick auf die offenen Fragen darauf, im Protokoll festzuhalten, „dass der Inhalt des Beschlusses den Ratsmitgliedern nicht entsprechend erklärt werden konnte“.

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