Ludwigswinkel Wie es mit dem fehlerhaften Bebauungsplan für das Wochenendgebiet „Hofstatt“ weitergeht

Große Grundstücke mit viel Natur kennzeichnen das Wochenendgebiet Hofstatt.
Große Grundstücke mit viel Natur kennzeichnen das Wochenendgebiet Hofstatt.

Seit mehr als einem Jahr steht alles still in Sachen möglicher Neu- oder Umbauten im Wochenendegebiet „Hofstatt“ in Ludwigswinkel. Damals wurde klar, dass der Bebauungsplan fehlerhaft ist. Nun hat der Rat entschieden, wie es weitergehen soll.

Bereits im März 2023 hatte sich der Ludwigswinkeler Rat mit dem Bebauungsplan im Wochenendgebiet „Hofstatt“ befasst. Der Bebauungsplan dort ist fehlerhaft, was durch die Klage eines Bauherren beim Verwaltungsgericht Neustadt erst zutage kam. Er zog zwar seine Klage zurück, doch die Behörde beauftragte die Ortsgemeinde, die Sache zu bereinigen. Worin der Fehler bestand, das wurde dem Rat damals allerdings nicht mitgeteilt.

Das Wochenendhaus-Gebiet liegt auf dem Hügel zwischen Ludwigswinkel und dem Ortsteil Schöntal, zu ihm gehören beispielsweise große Teile der Straße „Am kleinen Höchst“. Ein Geflecht von unbefestigten Wegen überzieht den Hügel. Dazwischen gibt es zahlreiche Wochenendhäuser. Weiter bauen konnte inzwischen jedoch keiner, da erst die Sache mit dem fehlerhaften Bebauungsplan geklärt werden musste.

Kanzlei nennt drei Möglichkeiten

Der Rat hatte im nicht-öffentlichen Teil seiner Sitzung am 10. März 2023 beschlossen, eine Anwaltskanzlei mit der Fehlersuche zu beauftragen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man die Sache bereinigen könnte. Die Kanzlei fand heraus: Der Fehler war offenbar bei der Ausfertigung und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung unterlaufen.

Drei Möglichkeiten hätte es gegeben, diesen Fehler zu beheben. Die Ortsgemeinde hätte einfach nichts tun können, was zur Folge gehabt hätte, dass der Bebauungsplan praktisch unwirksam wäre. Dasselbe Ergebnis wäre formell durch eine Aufhebung des Bebauungsplans zu erreichen. Einen neuen Bebauungsplan erstellen zu lassen, würde etwa vier bis fünf Jahre in Anspruch nehmen und Kosten in Höhe von 200.000 Euro verursachen.

Bebauungsplan wird erneut offengelegt

Auch mit einem neuen Bebauungsplan wäre das Gebiet nach wie vor ein Wochenendhausgebiet, in dem ständiges Wohnen grundsätzlich untersagt ist. „Es gibt keine gesetzliche Möglichkeit, aus dem Wochenendhaus ein Wohngebiet zu machen, dafür ist es zu groß im Verhältnis zu unserem Ort“, erläuterte Ortsbürgermeister Ruven Fritzinger den über 20 Zuhörern.

Der Rat entschied sich letztlich für die kostengünstigste Variante. Der Bebauungsplan wird erneut ausgefertigt und offengelegt. Nach der Bekanntmachung können innerhalb eines Jahres Rechtsmittel eingelegt werden. „Das bedeutet, es bleibt alles so, wie es war“, fasste Fritzinger den Beschluss zusammen.

Nach wie vor gilt der Status des Wochenendgebietes. Den hatte der Ortsgemeinderat im Jahr 1963 beschlossen mit der Absicht, es dürften nur Gebäude errichtet werden, die dem vorübergehenden Aufenthalt wie beispielsweise Wochenendaufenthalt oder Urlaub dienen. Um- und Anbauten zu dauerhaften Wohnzwecken waren und sind verboten. Im Geltungsbereich kann es auch nur Zweitwohnsitze geben, feste Wohnsitze sind dort unzulässig. „Das war hier schon immer so und wer hier gebaut hat, der wusste das auch“, sagte der Ortsbürgermeister. „Alles, was danach kommt, welche Auswirkungen das eventuell auf den Bestand hat und wie die Baubehörde damit umgeht, kann ich nicht sagen.“

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