Landau Angriffe in der Innenstadt: Täter wird freigesprochen

Im November 2022 hatte ein Mann in der Innenstadt mehrere Frauen angegriffen.
Im November 2022 hatte ein Mann in der Innenstadt mehrere Frauen angegriffen.

Weil er in Landau Menschen angegriffen hatte, musste sich ein Mann vor dem Landgericht verantworten. Am Ende wurde er freigesprochen. Ein Grenzfall, wie der Richter betont.

Im November 2022 hatte ein Landauer an mehreren Tagen die Kontrolle über sich verloren und mehrere Straftaten begangen: Er haute zwei jungen Frauen auf den Po, zog einer anderen am Zopf, einer weiteren spuckte er ins Gesicht. Am gefährlichsten war die Situation, als er eine alte Frau packte und begann, sie in der Nähe einer viel befahrenen Straße kräftig zu schütteln. Als er im Anschluss ins Pfalzklinikum nach Klingenmünster gebracht wurde, äußerte er Todesdrohungen gegen zwei kommunale Vollzugsbeamte und bewegte sich bedrohlich auf einen der beiden zu.

Wegen dieser Taten musste der Mann sich vor dem Landgericht verantworten. Schnell war klar, dass er vor dem Gesetz schuldfrei handelte. Der 33-Jährige leidet unter paranoider Schizophrenie. „In dieser Verhandlung ging es nicht darum, Sie zu bestrafen“, sagte Richter Sebastian Zwick dem Angeklagten, „sondern alleine um den Schutz der Allgemeinheit“. Darum hätte der Mann im Falle einer Verurteilung auch nicht ins Gefängnis, sondern in eine psychiatrische Klinik gemusst.

Doch kein Angriff auf Beamte

Dazu kommt es nun nicht. Das Landgericht hat am Dienstag auf Freispruch entschieden. Das sei ein Grenzfall, erklärt der Richter. Die Entscheidung begründet er so: Der Angeklagte handelte nach Paragraf 20 des Strafgesetzbuches ohne Schuld, weil eine krankhafte seelische Störung beziehungsweise eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung bei ihm vorliegt. Seine Steuerungsfähigkeit sei zum Tatzeitpunkt gänzlich aufgehoben gewesen. „In einem solchen Fall haben wir nur diese eine Maßnahme zur Hand, den Aufenthalt in einer Klinik anzuordnen“, so der Vorsitzende Richter. Diese Maßnahme sei aber auch eins der schärfsten Mittel, die der Staat im Repertoire habe, und folglich von sehr hohen Voraussetzungen abhängig. Es müsse eine sogenannte Gefährlichkeitsprognose erfolgen. „Hier stellt sich dann die Frage: Hat es sich um erhebliche Taten gehandelt? Das Ziehen am Zopf, das Klatschen auf den Po, das Spucken ins Gesicht – auch wenn das eine sehr ekelhafte Tat war –, diese Taten erreichen diese Stufe nicht.“

Was die Angelegenheit doch zum Grenzfall machte, war der Angriff auf die beiden Kommunalbeamten. Doch hier hatte sich in der Verhandlung herausgestellt, dass die Staatsanwaltschaft den Einsatzbericht der Beamten falsch verstanden hatte. Beide hatten vor Gericht ausgesagt, dass der Angeklagte nicht, wie vorher angenommen, einen der Beamten in den Schwitzkasten genommen hatte. Er war zwar aggressiv auf diesen zugegangen, ließ sich aber vom zweiten Beamten von einem Angriff abbringen.

„Freispruch ist kein Freibrief“

Der Richter fand abschließend lobende Worte für den Angeklagten. Dieser war nicht nur geständig, sondern habe selbst zur Einsicht gefunden, dass er Hilfe brauche, um sein Leben in den Griff zu bekommen und keine Straftaten mehr zu begehen. Darauf könne er stolz sein. „Ich will Ihnen sehr dringend raten, dass Sie diesen Weg beibehalten und weiter auf Ihren Arzt hören. Der Freispruch ist kein Freibrief. Wenn es zu einem weiteren Vorfall kommen sollte, könnte das Urteil in einem künftigen Prozess anders ausfallen.“

x