Landau Anwältin lehnt Abfindung ab

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Die streitenden Parteien einigten sich nicht gütlich vor dem Landauer Landgericht.

Der Gütetermin im Fall Karlheinz Stöffler vor dem Landauer Landgericht ist geplatzt. Der einst lebensfrohe Mann aus Rheinzabern, der nach einem ärztlichen Kunstfehler bei einer Wirbelsäulenoperation zum arbeitslosen Schwerbehinderten wurde, hatte seine ehemalige Rechtsanwältin wegen Falschberatung verklagt.

Einer Abfindung von 80.000 Euro, die der Richter vorgeschlagen hatte, wollte die Fachanwältin aus der Südpfalz nicht zustimmen. Karlheinz Stöffler hätte sich so sehr gewünscht, dass der juristische Marathon, den er in den vergangenen Jahren absolvieren musste, endlich ein Ende hätte. Er wäre sogar, wie sein Anwalt Peter Becker andeutete, mit einer etwas geringeren Summe zufrieden gewesen. Doch die Antwort der Anwältin war nur ein stummes Kopfschütteln. „Wir sehen unsere Möglichkeiten erschöpft. Dann geht’s halt nicht gütlich“, konstatierte Richter Holger Beger. Die Folge ist womöglich ein langwieriger Prozess, in dem die potenziellen Versäumnisse der Juristin Punkt für Punkt aufgerollt werden müssen. Über das Schicksal und den langen Kampf des früheren Berufskraftfahrers haben wir immer wieder berichtet: Karlheinz Stöffler war 2009 von einem in der Südpfalz niedergelassenen Facharzt in der Vinzentius-Klinik an der Wirbelsäule operiert worden. Ein Eingriff mit verheerenden Folgen: Der Mediziner nahm nicht nur das falsche Bandscheibenfach unters Messer, er beschädigte auch Rückenmarkhäute, dadurch lief Nervenwasser ab. Der 56-jährige Familienvater kann heute kaum mehr laufen, er leidet trotz einer implantierten Schmerzpumpe unter ständigen Schmerzen. 16-mal musste er nachoperiert werden. Er lebt von einer schmalen Erwerbsunfähigkeitsrente. Nach dem fatalen Eingriff wandte sich der Rheinzaberner an die Fachanwältin. Heute wirft er ihr eine fehlerhafte Beratung vor, aufgrund der ihm eine angemessene Entschädigung entgangen sei. Vorsitzender Richter Holger Beger ging vor allem darauf ein, warum lediglich gegen den operierenden Arzt, nicht aber gegen das Krankenhaus Klage erhoben worden sei. Inzwischen sei Verjährung eingetreten. Die beklagte Anwältin schilderte, dass Karlheinz Stöffler damals nach dem misslungenen Eingriff bei ihr erschienen sei und berichtet habe, er sei „fast querschnittsgelähmt“. Er wolle aber nur gegen den Arzt, nicht gegen das Krankenhaus juristisch vorgehen. So die Darstellung der Anwältin, der Stöffler empört widersprach: „Warum lügen Sie?“ Der Richter erklärte, es sei Auftrag einer Rechtsanwältin, ihre Mandanten vor drohenden Gefahren – in diesem Fall die Gefahr einer Verjährung in Bezug auf die Verantwortung des Krankenhauses – zu warnen. „Ich wollte erst ein Gutachten abwarten, dann wäre eine Klageerweiterung möglich gewesen“, erwiderte die Anwältin. Ein neuer Verhandlungstermin ist im Juli.

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