Landau Ein falscher Führerschein

Das mit dem Führerschein aus dem Internet kann doch nicht wirklich funktionieren: Das ist einem sicherlich auch bewusst, wenn man nicht in diesem Land aufgewachsen ist. Das befand auch die Richterin am Amtsgericht Landau, die einen aus dem nahen Osten stammenden Mann zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilte, weil er sich auf den auf Kauf eines gefälschten Führerscheins eingelassen hatte.

Über die gleiche Summe hatte der Mann, der 2015 nach Deutschland kam, schon einen Strafbefehl erhalten, dagegen aber Widerspruch eingelegt. Mit negativem Ergebnis. Die Geschichte rund um diese Fahrerlaubnis ist kurios: Der Angeklagte hatte vor einigen Jahren in seinem Heimatland seinen beim Militär erworbenen Führerschein in einen privaten umtauschen können. Deshalb will er es auch geglaubt haben, als ihm ein Bekannter erzählte, er könne ihm einen in Deutschland gültigen Führerschein aus einem Land Europas besorgen. 1000 Euro sollte das Dokument kosten, die der Angeklagte auch aufbrachte. Was er dann bekam, war ein gefälschter polnischer Führerschein. Erst ein andere Freund wies ihn darauf hin, dass dieses Papier in der Bundesrepublik nicht gelten würde – woraufhin er es verbrannt haben will. Oder seine Tochter habe es versehentlich auf die heiße Herdplatte fallen lassen, wie er es der Polizei bei der ersten Vernehmung berichtet haben soll. Der Hersteller der falschen Dokumente jedenfalls ging der Polizei ins Netz, gegen ihn wird in einem anderen Verfahren ermittelt. In seinen Unterlagen fanden sich jedoch auch die Daten des Angeklagten, der so in die Mühlen der Justiz geriet. Es dauerte eine Weile sowie eine erneute Beratung von Verteidiger und Mandant, bis dieser die Vorwürfe einräumte. Bisher hatte der Mann sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen,was auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer anerkannte. Doch hielt er es für nicht glaubwürdig und eher lebensfremd, dass der Angeklagte lupenreinen Gewissens diesen Führerschein erworben habe. Er beantragte, die festgelegte Summe aus dem Strafbefehl ohne Abstriche als Strafe zu verhängen. Der Verteidiger plädierte aber auf Freispruch. Sein Mandant habe nicht betrügen wollen, sich lediglich mit den hiesigen Gepflogenheiten nicht ausgekannt. Dies sah die Richterin aber nicht so und verkündete nach kurzer Beratung das Urteil.

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