Landau/SÜW Grundsteuer B: Alternative zu Formular

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Grundstückseigentümer müssen bis 31. Oktober bei der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz eine Grundsteuererklärung abgeben. Das sollte über deren Online-Portal „Elster“ geschehen, was für viele Menschen eine Herausforderungen zu sein scheint. Zumindest werden viele Klagen laut. Auch das Finanzamt Landau hat vor Kurzem berichtet, wegen vieler telefonischer Anfragen überlastet zu sein. Mittlerweile haben sich andere Wege ergeben. Die Stadt Landau verweist in ihrem Amtsblatt auf eine Bekanntmachung des Finanzamts. Das empfiehlt für Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern die Seite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum und dort die Rubrik „Häufig gestellte Fragen“. Die Seite kann allerdings nur von Personen genutzt werden, die noch kein eigenes Elster-Konto haben. Sie müssen noch einige Tage warten, ab September soll die Homepage auch ihnen offen stehen.

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