Landau Im Löhl: Schule zieht wegen Abrissverfügung vors Verwaltungsgericht

Einige Gartenbesitzer haben ihre Hütten oder Ställe zurückgebaut und fahren die Reste ab.
Einige Gartenbesitzer haben ihre Hütten oder Ställe zurückgebaut und fahren die Reste ab.

Der Streit zwischen den Gärtnern Im Löhl und der Landauer Stadtverwaltung wird vor dem Verwaltungsgericht Neustadt fortgesetzt. Die Montessori-Schule klagt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gegen die Abrissverfügung des Bauamts.

Das Problem: In dem als Im Löhl bekannten Bereich gibt es laut Stadtverwaltung rund 20 Gärten. Auf einigen dieser Fläche seien illegal Gebäude errichtet worden, fasste Bauamtsleiter Christoph Kamplade vor dem Stadtrat seinen von der SPD beantragten Bericht zusammen. Die Stadt war vor drei Jahren durch eine Anzeige gegen den Lerngarten im Grünen der Landauer Montessori-Schule auf die Bauten aufmerksam geworden. Die Schule hatte dort unter anderem einen Pavillon errichtet, aber keinen Bauantrag eingereicht. Selbst wenn sie es hätte: Er wäre nicht genehmigt worden, da im Außenbereich nur Gebäude mit privilegierter Nutzung, beispielsweise von Landwirten oder Winzern, errichtet werden dürfen.

Nachträgliche Legalisierung nicht drin

Im Laufe des Prozesses habe die Schule, so Kamplade weiter, unabsichtlich die anderen Gärtner Im Löhl wegen deren Gebäuden auch angezeigt. Auch diese seien zum Abriss der Gebäude aufgefordert worden, an einige seien auch Abrissverfügungen ergangen. Bisher sei nur die Schule vor das Neustadter Verwaltungsgericht gezogen. Dort wird entschieden, ob der Garten doch eine privilegierte Nutzung darstellt. Die Schule argumentiert damit, dass sie auf Gut Hohenberg einen Bauernhof unterhält und im Löhl Pflanzen dafür zieht. Die Stadt geht davon aus, dass dies nicht greifen wird.

Die Verwaltung selbst habe bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd mit Sitz in Neustadt angefragt, ob es möglich sein könnte, durch Bebauungsplan oder Ähnliches die Bauten der Gärtner und der Schule nachträglich zu legalisieren. Die Antwort sei erst in den vergangenen Tagen gekommen. Nein, sage die SGD, berichten die Verwaltungsvertreter. Selbst wenn die Landauer Vertreter bei der jüngsten Änderung des Flächennutzungsplans das Gebiet als Kleingartenfläche deklariert hätten, hätte dies nichts geändert: Die SGD hätte die Änderung nicht genehmigt, betonte Kamplade.

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