Landau Landau: 65-Jähriger kämpft gegen Radfahr-Verbot

Radfahren verboten!
Radfahren verboten! Foto: dpa

Bitte absteigen! Der Landauer Rechtsausschuss hat einem 65-Jährigen verboten, mit dem Fahrrad zu fahren. Für den Mann hat das weitreichende Folgen. Nach einem Unfall im Kindesalter sei das Fahrrad alles, was er noch habe. Darf der Landauer bald wieder herumradeln?

Landau. Im Landauer Rechtsausschuss ist ein ungewöhnlicher Fall behandelt worden. Einem 65-Jährigen wurde „das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge“ untersagt, sprich: Der Mann aus Landau darf nicht einmal mehr mit dem Fahrrad fahren.

Polizisten hatten den Mann am 27. Mai 2018 auf dem Drahtesel erwischt – und das mit 2,2 Promille. Im Oktober desselben Jahres wurde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt. Doch der 65-Jährige legte das Gutachten nicht vor. Am 10. Januar wurde ihm schließlich von der Stadt „das Führen fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge“ untersagt. Für ihn kein Problem, schließlich hat er keinen Führerschein. Fahrräder sind von der Untersagung nicht betroffen. Am 12. November jedoch gestand sich die Stadt einen Irrtum ein – und verbot dem Mann das Nutzen aller „fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge“, also auch Fahrräder. Der Landauer legte Widerspruch ein.

Der rechtliche Vertreter des Mannes sieht in der nachträglichen Änderung einen ganz anderen Sachverhalt, der keinen Bestand haben könne. Die Untersagung hätte zurückgenommen und ein neuer Bescheid ausgestellt werden müssen. Dies wies der Rechtsausschuss ab. Die Änderung sei möglich und sinnvoll; sie komme nicht aus heiterem Himmel, da es sich um einen „Fahrradvorfall“ handelte. Da kein gültiges MPU-Dokument eingegangen sei, sei die Untersagung rechtens.

Der Anwalt versuchte es dann über den emotionalen Weg. Der 65-Jährige komme aus einer Radsportfamilie. „Mit zwölf Jahren hatte er einen Unfall mit Schädelbasisbruch und bleibenden Gehirnschäden“, sagte er. „Fortan hatte er einen Behindertengrad von 60.“ Dies entspricht einer Schwerbehinderung. Das alles wirkte sich auf sein berufliches und privates Leben aus. Um Kontakte zu pflegen, bleibe ihm nur sein Fahrrad. Und an jenem Tag im Mai vor einem Jahr habe der Mann sein Rad geschoben und lediglich einen Fahrversuch unternommen. Ohne sein Rad sei die Lebensgrundlage des Mannes bedroht. „Er hat versucht, die MPU zu bestehen – in seinem geistigen Zustand war das aber nicht möglich“, gab der Anwalt zu bedenken.

Seit dem Vorfall sei sein Mandant ohne Vorkommnisse mit dem Rad unterwegs gewesen. Der Rechtsanwalt konnte drei negative Urinproben nachweisen und sieht seinen Mandanten als geeignet für den Straßenverkehr. Er beantragte eine Aufhebung des Fahrverbots oder zumindest eine mit Auflagen. Laut dem beisitzenden Verkehrsausschuss könnten Auflagen allerdings nur mit gültiger MPU und nicht willkürlich verordnet werden.

Wie es nun weitergeht? Die Entscheidung des Rechtsausschusses wird dem Betroffenen in knapp zwei Wochen schriftlich mitgeteilt.

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