Landau Leerstände: Stadt erinnert an Auskunftspflicht

Die Verwaltung möchte herausfinden, wie viel ungenutzten Wohnraum es in Landau gibt.
Die Verwaltung möchte herausfinden, wie viel ungenutzten Wohnraum es in Landau gibt.

Die Stadtverwaltung Landau verschickt in diesen Tagen Erinnerungsschreiben an alle Haushalte, in denen sie darauf hinweist, dass Leerstände gemeldet werden müssen. Die Datenerhebung sei verpflichtend, auch für Wohnungseigentümer ohne leerstehenden oder zweckentfremdeten Wohnraum. Diese können im Fragebogen Nein ankreuzen und sind dann schnell fertig.

Als Zweckentfremdung gelten beispielsweise nicht angemeldete Ferienwohnungen oder eine Gewerbenutzung in Wohnräumen. Oberbürgermeister Dominik Geißler (CDU) betont, dass es bei der zu Jahresbeginn eingeführten Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt darum geht, Wohnraum zu aktivieren. „Auch bei uns in Landau ist der Wohnungsmarkt angespannt“, betont der Oberbürgermeister. Wer auf das erste Schreiben noch nicht reagiert hat, kann das bis zum 18. April nachholen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Wohnungseigentümer, die auch auf das Erinnerungsschreiben nicht reagieren, „zur Durchsetzung der Auskunftspflicht gebührenpflichtige Bescheide“ erhalten.

Wohnungseigentümer gelangen über einen QR-Code auf dem Informationsschreiben oder direkt über die Webseite www.landau.de/zweckentfremdung zu einer extra eingerichteten Online-Plattform. Wer Hilfe benötigt, bekommt im Stadtbauamt Unterstützung. Die Ansprechpartner sind unter Telefon 06341 136803, 136804 und 136815 zu erreichen, außerdem per E-Mail an zweckentfremdung.stadtbauamt@landau.de.

Wer einen Leerstand oder eine Zweckentfremdung meldet, wird von Mitarbeitern des Stadtbauamts kontaktiert, um das weitere Verfahren abzustimmen. Erste Beratungen haben bereits stattgefunden. Die komplette Zweckentfremdungsverbotssatzung ist auf www.landau.de/stadtrecht zu finden.

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