Landau Nach SEK-Einsatz: Angeklagter wieder zu Hause

Im Mai hatte der Mann einen großen SEK-Einsatz ausgelöst.
Im Mai hatte der Mann einen großen SEK-Einsatz ausgelöst.

Der 45-Jährige, der im Mai auf der Wollmesheimer Höhe in Landau einen SEK-Einsatz ausgelöst hat, wird nicht dauerhauft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Das hat das Landauer Landgericht unter Vorsitz von Richterin Claudia Kurtze am Donnerstag geurteilt. Der Mann sei zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen, so Kurtze in der Urteilsbegründung. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, lehnte sie ab. Die Tat sei nicht erheblich genug gewesen, die Gefährlichkeit des Mannes sei nicht erwiesen. Der Mann, der unter einer schizoaffektiven Störung leide, hatte sich am 5. Mai in dem gemeinsam mit seinen Eltern bewohnten Haus verschanzt und diese in ihrer Freiheit beraubt. Währenddessen hat der Mann mehrere Schüsse mit einer Schreckschusspistole abgegeben. Die Polizei stoppte ihn mit zwei Schüssen ins Bein. Der Mann wurde in die Freiheit entlassen.

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