Wollmesheim RHEINPFALZ Plus Artikel Satzung gibt vor, was im Dorfkern erlaubt ist und was nicht

Giebelständige landwirtschaftliche Anwesen prägen den Wollmesheimer Dorfkern.
Giebelständige landwirtschaftliche Anwesen prägen den Wollmesheimer Dorfkern.

Wollmesheim soll Wollmesheim bleiben. Dazu soll eine Ortsbildsatzung beitragen. Jetzt ist sie fertig, aber die Begeisterung im Ortsbeirat war verhalten. Einer sprach gar von einer Verbotssatzung.

Trotz langer Vorarbeit und laut Verwaltung ausreichender Beteiligung der Stadtdörfer bei der Erarbeitung neuer Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen haben sich die Ortsbeiratsmitglieder in Wollmesheim nicht

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

igminmstei &rfum;ul ide suf&uueuhlmArnng; ishteeenndc nn;ulnmoe:&k uz thra ni edr ign,reruulFom uz wei,tndgehe uz viel Awufnad rmlufu;& icfeahne ehisa.l;Mangz&nm sDa rwaen nigeei inkteuKktrpi rufuml&; ied O&e;tmlsteuribar eib red otlsrnVgelu rde gGneusl-tsat ndu nsEgunaslutrghzta m

x