Landau Zur Sache: Theorie und Praxis bei Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber

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Asylsuchende und Geduldete dürfen in Deutschland in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht arbeiten. Ab dem vierten Monat dürfen sie es, brauchen aber eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde, die im Falle Landaus bei der Stadtverwaltung angesiedelt ist. Das gilt auch für Ausbildungen. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge ohne Einschränkungen arbeiten. Nach Angaben von Konrad Stephan, Geschäftsführer für das operative Geschäft bei der Agentur für Arbeit in Landau, dürfen anerkannte Asylbewerber uneingeschränkt arbeiten. Bei Menschen ohne dauerhaftes Bleiberecht, beispielsweise Asylbewerbern ohne abgeschlossenes Verfahren, muss die Agentur eine Vorrangprüfung machen. Das heißt, sie muss feststellen, ob es Deutsche, EU-Ausländer oder Ausländer mit Bleiberecht gibt, die für eine Stelle infrage kommen. Wenn eine Stelle vier Wochen lang unbesetzt geblieben sei, spreche nichts gegen die Beschäftigung. Dank annähernder Vollbeschäftigung in der Vorderpfalz gebe es viele Stellenangebote, die auch für Asylbewerber infrage kommen – vorausgesetzt, die Betreffenden verfügen über zumindest grundlegende Deutschkenntnisse. „Es sieht gut aus in der Landwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Handwerk“, sagt Stephan. Eine Beschäftigung im Verkauf, Büro, Wach- oder Reinigungsgewerbe sowie als Industriehelfer scheide dagegen aus, weil es da Bevorrechtigte gebe. In der Theorie höre sich das Arbeitsrecht für Geflohene immer sehr schön an, sagt Magdalena Schwarzmüller vom Café Asyl. In der Praxis sehe es aber ganz anders aus: Es gebe aufgrund der hohen Zahlen und fehlender Bundesmittel einen Engpass bei den Sprachkursen, der auch von Ehrenamtlichen nicht beseitigt werden könne. „Wir haben 70 Leute in unseren Kursen, mehr schaffen wir nicht.“ Etliche junge Flüchtlinge würden in Ausbildungen vermittelt, könnten aber dem Unterricht in der Berufsschule noch gar nicht folgen. Die zweite Hürde baue die Arbeitsagentur auf, beklagt Schwarzmüller: Sie wisse von derzeit drei Flüchtlingen, die Arbeitsstellen als Helfer gefunden hätten. Der Agentur reiche der angebotene Mindestlohn von 8,50 Euro jedoch nicht aus, sie habe im jüngsten Fall 9,10 Euro vorausgesetzt, woraufhin der Arbeitgeber abgesprungen sei – mit der Folge, dass jetzt die Sozialkassen unnötigerweise belastet würden. Solche Probleme führten zu einer völlig überflüssigen Frustration bei den Flüchtlingen, aber auch den Helfern. Die Landauer Agentur für Arbeit arbeitet nach Stephans Angaben an einem Konzept, wie sie Flüchtlinge in Arbeit bringen kann. Sie werde im nächsten Jahr Kurse einkaufen, die Sprachunterricht mit der Vermittlung sonstiger grundlegender Kenntnisse verbinden und auch Praktika enthalten werden. Außerdem wollen die Agentur und die Kommunen die Stelle eines „Beschäftigungspiloten“ schaffen, der versuchen soll, bei Sozialämtern, Ausländerbehörden und anderen Kontaktstellen Asylbewerber anzusprechen und zur Agentur zu bringen, damit sie Zugang zu Arbeit erhalten. Nach Angaben der Landauer Ausländerbehörde sind von den rund 380 Ausländern, die von der Stadt betreut werden, lediglich sechs Personen Arbeitserlaubnisse erteilt worden. (boe)

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