Ludwigshafen 1250 Euro für „Bagatelle“

Zu einer Geldstrafe von 1250 Euro ist gestern ein 72-jähriger Rentner am Amtsgericht Ludwigshafen verurteilt worden. Seinen Führerschein, der nach einem wohl alkoholbedingten Autounfall im Dezember 2016 eingezogen worden war, erhielt der Mann wieder zurück.

Auf der Einfahrt auf den Parkplatz der VR-Bank in der Kaiser-Wilhelm-Straße (Mitte) hatten sich zwei Autos berührt. Beide Fahrer gaben bei der Verhandlung gestern an, dass sie zum fraglichen Zeitpunkt standen, der jeweils andere gefahren und die Berührung verursacht habe. „Eigentlich eine Bagatelle“, kommentierte Richter Marc Habel angesichts des auf 300 Euro festgesetzten Schadens. Allerdings stand der Mann unter Alkoholeinfluss, und weil er den Atemtest nicht durchführte, wurde im anschließenden Bluttest nicht nur eine Alkoholkonzentration von 0,46 Promille, sondern auch geringe Mengen Psychopharmaka im Blut des Rentners festgestellt. „Das kann in der Zusammenwirkung grundsätzlich zu einer Verminderung der Fahrsicherheit führen“, sagte die sachverständige Gutachterin. Zumal der ärztliche Untersuchungsbericht direkt am Unfalltag widersprüchlich sei. „Darin heißt es, dass er einige Tests nicht ordnungsgemäß durchführen konnte, aber angeblich zeigte er keine Beeinflussung.“ Generell, so Dorothea Hatz aus Mainz, seien sowohl Vorfahrts- als auch Parallelunfälle eher alkoholtypisch. Sie räumte zudem ein, dass die festgestellten Medikamentenreste nicht mehr für therapeutische Zwecke ausreichend gewesen seien. Der Verteidigung genügte dies daher nicht für eine generelle Fahrtuntüchtigkeit. Überhaupt wich die Verteidigung im Prozessverlauf von ihrer Linie ab. Der Mann hat zu Beginn die Schuld bestritten. Er erhob Einspruch gegen den ursprünglichen Strafbefehl und schob die Verantwortung der 22-jährigen Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs zu, was diese und ihr 23-jähriger Freund vehement abstritten. „Das ist schon eine coole Behauptung“, kommentierte der 23-Jährige die Darstellung des 72-Jährigen, während seine Freundin angesichts der Vorwürfe beinahe sprachlos war. Nach Rücksprache mit den Prozessbeteiligten einigte sich Richter Habel auf ein gemäßigtes Urteil. Er sprach keine Führerscheinsperre gegen den 72-Jährigen aus, sondern schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einem dreimonatigen Entzug der Fahrerlaubnis an. Diese ist abgegolten, weil der Führerschein nach dem Unfall konfisziert worden war. „In der Zusammenwirkung der Indizien war das ein echter Grenzfall“, sagte Habel. Letztlich habe eine Vielzahl ungünstiger Umstände gegen den Rentner gesprochen und zu dem Unfall geführt. Dies sei jedoch kein Anlass, an der charakterlichen Eignung des 72-Jährigen zu zweifeln, die zum Erlöschen der Fahrerlaubnis führen würde.

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