Ludwigshafen Amtsgericht: Dankurkunden für langjährige Schöffinnen und Schöffen
Für jeweils mindestens zehn Jahre ehrenamtliche Tätigkeit am Amtsgericht Ludwigshafen wurden jetzt mehrere als Schöffin oder Schöffe geehrt. Martina Bentz, Josef Heitz, Ursel Klumpp, Eva Kraut und Kirsten Pehlke aus Ludwigshafen sowie Monika Fußer aus Dannstadt-Schauernheim und Thomas Worst aus Berg in der Pfalz erhielten Dankurkunden, so eine Mitteilung des Amtsgerichts. Ebenfalls geehrt wurden demnach Klaus Walter Agafonnow und Heidemarie Gebhardt-Cordero Canal aus Ludwigshafen, Ingrid Maria Klee aus Dannstadt-Schauernheim und Uwe Wolf aus Neuhofen, die nicht persönlich kommen konnten.
Der Direktor des Amtsgerichts, Daniel Kühner, und die Vorsitzende des Schöffengerichts, Richterin Andrea Diem, überreichten die von Justizminister Herbert Mertin unterzeichnete Schreiben. „Als Schöffinnen und Schöffen bringen Sie nicht nur Ihre Lebenserfahrung und Ihr gesundes Judiz in die Strafrechtspflege ein, Sie sind auch eines unserer Bindeglieder zu den Bürgerinnen und Bürgern, in deren Namen wir als Berufsrichterinnen und –richter Recht sprechen“, wird Kühner zitiert. Schöffinnen und Schöffen leistet damit auch einen Beitrag, Rechtsprechung transparent und für die Allgemeinheit verständlich zu machen, „gerade dann, wenn die Dinge nicht so einfach sind, wie sie auf den ersten Blick zu sein scheinen“.
Im Bereich der Rechtsprechung wirken in allen Gerichtsbarkeiten ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Entscheidungsfindung mit. Im Bereich der Strafgerichtsbarkeit heißen sie Schöffinnen und Schöffen. Diese werden jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren auf Vorschlag der im Gerichtsbezirk befindlichen Gemeinden gewählt, zuletzt 2023 für die bis 2028 andauernde Amtszeit.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses oder andere Ehrenämter in der Justiz interessieren, erhalten nähere Informationen auf der Homepage des Ministeriums der Justiz unter https://jm.rlp.de/themen/ehrenamt. Dort steht auch der Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit zum Download bereit.