Ludwigshafen Dieb muss ins Gefängnis

Wegen einer ganzen Reihe von Einbrüchen und Diebstählen ist am Donnerstag ein 37-jähriger Mann vom Amtsgericht Ludwigshafen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden. Von September 2016 bis Februar konnten ihm sieben Taten in Ludwigshafen und Mannheim nachgewiesen werden. Da er damit offenbar seinen Lebensunterhalt bestritt, ging die Anklage von „gewerbsmäßigem Diebstahl“ aus.

Für alle Taten lagen eindeutige Beweismittel vor. Bei dem Aufbruch eines Cabrios hatte der Mann seine Fingerabdrücke hinterlassen. Bei einem anderen Autoaufbruch schlug er die Seitenscheibe ein und hinterließ eine Blutspur. Bei einem weiteren Autoaufbruch im Parkhaus Wredestraße, wo er ein Navigationsgerät und eine Sonnenbrille mitnahm, zeigten ihn Bilder einer Überwachungskamera. Von Kameras gefilmt wurde er auch bei einem Autoaufbruch auf dem Parkdeck der Rhein-Galerie. Ebenfalls von einem Kameraauge beobachtet wurde der 37-Jährige beim Diebstahl eines Mobiltelefons in einem Internet-Café. Wie ihm der Staatsanwalt weiter zur Last legte, schlich er sich im Ärztehaus Lusanum ins Büro des Hausmeisters und stahl dessen Geldbörse. Mit der EC-Karte ließ er sich 1000 Euro auszahlen. Zuletzt ließ er sich im Februar in einer Bäcker-Görtz-Filiale in Mannheim den Zugangsschlüssel zur Toilette aushändigen und brach die Verbindungstür zum Aufenthaltsraum auf, um nach Beute zu suchen. Dabei wurde er geschnappt und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Angesichts dieser Beweise suchte Verteidiger Tobias Hahn von vornherein einen „Handel“ mit dem Gericht. Die Übereinkunft lautete: Bei einem umfassenden Geständnis sollte die Freiheitsstrafe nicht höher als zwei Jahre ausfallen. Er sei in Bosnien geboren, mit der Mutter nach Deutschland gekommen, habe hier die Grundschule besucht, sei dann wieder zum Vater nach Bosnien gegangen, habe dort gelebt, besitze aber einen kroatischen EU-Pass, erzählte der 37-Jährige. Seit 2006 sei er wieder in Deutschland, habe aber keine Arbeit und keine Wohnung gefunden. Wie der Staatsanwalt auflistete, sind sechs Vorstrafen etwa wegen Diebstahl, Betrug, Drogenbesitz und Körperverletzung aktenkundig, für die der Mann bereits zweimal über ein Jahr in Haft verbrachte. Als Grund für die zuletzt begangenen Diebstähle gab er seine Drogensucht an. „Zehn Joints am Tag waren Minimum“, sagte er. Er wolle nun aber eine Drogentherapie machen. Am Ende gab es 23 Monate Haft. „Mit dem Urteil sind Sie ganz gut weggekommen. Sie sollten sich überlegen, ob Sie Ihr restliches Leben so weitermachen wollen“, meinte die Richterin zum Abschluss. Daraufhin bedankte sich der 37-Jährige für das Urteil.

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