Ludwigshafen Ein Streit, viele offene Fragen

Am Amtsgericht Ludwigshafen ist gestern das Verfahren gegen eine 35-Jährige eingestellt worden. Sie war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt und muss als Auflage nun 100 Arbeitsstunden leisten.

Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung. Die angeklagte 35-jährige Frau soll eine andere Frau ins Gesicht geschlagen und an den Haaren gezogen haben. Im Verlauf der Auseinandersetzung am 20. Januar 2016 am Schulzentrum Edigheim habe sie ihrer Kontrahentin Salz in die Augen geworfen und sie zu Boden gestoßen. Dazu habe sie gedroht, Männer zu holen, die sie töten würden, und ihre Kontrahentin beleidigt. Wie sich in der Verhandlung gestern zeigte, eskalierte vor dem Schulzentrum Edigheim ein Streit mit einer längeren Vorgeschichte. Die Angeklagte und die Geschädigte arbeiteten dort zusammen in einer Putzkolonne. Als die Angeklagte an diesem Tag vor dem Schulzentrum zur Arbeit eintraf, standen die Geschädigte und zwei weitere Frauen aus dem Putztrupp vor der Tür und rauchten. Es habe einen Wortwechsel mit Beleidigungen auf Türkisch gegeben. „Dann haben sie sich gegenseitig geschlagen und an den Haaren gezogen“, erinnerte sich eine der Zeuginnen. Die Angeklagte habe dann in ihre Tasche gegriffen und zweimal mit Salz geworfen. Danach wurden die beiden Kontrahentinnen voneinander getrennt. Der Versuch des Richters, anhand der Aussagen festzustellen, wer mit den Beleidigungen und Tätlichkeiten angefangen habe, erbrachte nichts Verwertbares. Beide Frauen waren sehr gut miteinander bekannt. Die 47-jährige Geschädigte hatte die 35-Jährige nach der Trennung von ihrem Ehemann bei sich aufgenommen und ihr auch eine Arbeitsstelle verschafft. Offenbar zunächst wegen Geld, dann über den drohenden Verlust der Putzstelle war es zu Streitigkeiten gekommen. Nachdem sie dem Vorarbeiter der Reinigungsfirma gesagt habe, dass die 47-jährige im Betrieb stehle, sei sie am Tag zuvor von dieser zusammen mit ihrem Sohn abgepasst und verprügelt worden, gab die Angeklagte mithilfe eines Dolmetschers zu Protokoll. Sie habe jedoch keine Anzeige erstattet. Am Tattag habe die Geschädigte sie nicht ins Gebäude zur Arbeit lassen wollen. Bei der folgenden Rauferei habe die Geschädigte sie mit dem Kopf nach unten gedrückt. Sie habe sich gewehrt und dazu Salz aus einem Behälter verstreut. Wie ihr Verteidiger betonte, habe es sich dabei um einen Haushaltssalzstreuer gehandelt. Die 47-jährige Kontrahentin gab an, dass ihre Augen vom Salz getroffen wurden und sie sich danach ärztlich behandeln lassen musste. Aufgrund der gegenseitigen Beschuldigungen und fehlender Beweise – bis auf die Handlung mit dem Salz – einigten sich Gericht und Staatsanwaltschaft auf die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen die Auflage zur Ableistung von 100 Arbeitsstunden. Die Arbeit wird von der Gerichtshilfe festgelegt. Die Angeklagte nahm den Beschluss an. |büg

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