Ludwigshafen Elektronische Rechnungen: IHK schult Unternehmer

Rechnung in Papierform? Bei Geschäften zwischen Unternehmen ist das bald nicht mehr erlaubt.
Rechnung in Papierform? Bei Geschäften zwischen Unternehmen ist das bald nicht mehr erlaubt.

Ab dem Jahr 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können, wenn sie Waren oder Dienstleistungen anderen Unternehmen anbieten. Dazu bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz mehrere Webinare zum Thema an. Das erste Webinar findet am 31. Juli statt, das zweite am 22. August. Die Teilnahme ist für IHK-Mitgliedsunternehmen kostenfrei.

Die Einführung der E-Rechnung ist Teil des im März beschlossenen Wachstumschancengesetzes der Bundesregierung. Ziel ist es, Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Dabei setzt die EU-Kommission auf ein elektronisches Umsatzsteuermeldesystem, das auf Daten der E-Rechnungen basiert. Betroffen sind alle Unternehmen, die sogenannte B2B-Leistungen erbringen.

Kleinunternehmer sind ab 2028 ebenfalls verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden. Dabei gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 sind Papierrechnungen und nicht-konforme elektronische Rechnungen (mit Zustimmung des Empfängers) weiterhin zulässig. Kleinunternehmer mit einem Umsatz unter 800.000 Euro dürfen bis Ende 2027 Papierrechnungen nutzen. Allerdings müssen Unternehmen ab 1. Januar kommenden Jahres E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, unabhängig davon, ob der Aussteller die Übergangsregelungen nutzt. Dabei gibt es keine spezifischen Vorgaben zum Übermittlungsweg – ein E-Mail-Postfach reicht aus. Rechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise können weiterhin in Papierform oder als sonstige Rechnung übermittelt werden, so die IHK in einer Mitteilung.

Noch Fragen?

Weitere Informationen zur E-Rechnung finden sich auf www.ihk.de/pfalz.

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