Ludwigshafen Ende der Fasnachtskampagne: Traditionelles Heringsessen im Turmrestaurant

Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck bedankte sich am Aschermittwoch bei allen aktiven Fasnachtern für ihren unermüdlichen Einsat
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck bedankte sich am Aschermittwoch bei allen aktiven Fasnachtern für ihren unermüdlichen Einsatz.

Trauer statt Freude, Närrinnen und Narren in schwarzen Anzügen und Kostümen: Die fünfte Jahreszeit ist vorbei, dem „Großen Rat“ der Fasnachter blieb auch in diesem Jahr nichts anderes übrig, als am Aschermittwoch zum traditionellen Heringsessen einzuladen.

Mittendrin war auch wieder Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos), die allen Aktiven vor und hinter den Kulissen für ihren Einsatz herzlichst dankte. Die Stadtchefin, ohnehin als Vollblutfasnachterin bekannt, zeigte sich erleichtert, dass in diesem Jahr trotz enormer Anstrengungen wieder der gemeinsame Fasnachtszug der beiden Schwesterstädte erfolgreich über die Bühne ging. Und: Steinruck durfte sich wieder über die Rückgabe des Stadtschlüssels freuen. „Dass sie für die Fasnacht alles gegeben habe“, dafür dankte Christoph Heller als Präsident des Großen Rates der Oberbürgermeisterin. Die Fasnachter hätten sich auf sie und ihr Engagement verlassen können.

Für das kommende Jahr sicherte sich Heller für den Umzug „driwwe“ in Mannheim jetzt schon die Unterstützung von Wolfgang van Vliet (GAG), Michael Düpmann (VR Bank Rhein-Neckar) und Thomas Traue (Sparkasse Vorderpfalz), die dann ihren festen Platz auf dem Bobbycar, dem Dreirad und auf dem Roller haben werden.

Über 7300 Euro Spendenerlös

Stellvertretend für die drei Ausrichtervereine KG Klotzgrumbeer, KV Obbarer Dambnudle und dem KV Wasserhinkle Altrip übergab Horst Fischer, der „Vize“ des Großen Rates, im Turmrestaurant im Ebertpark einen Spendenscheck in Höhe von 7376,91 Euro – und zwar aus dem Erlös der erstmals wieder nach vier Jahren durchgeführten „Närrischen Straßenbahnfahrt“. Diese führte am Fasnachtssamstag von Oppau bis nach Rheingönheim, der eingenommene Spendenbetrag soll sozialen Einrichtungen zufließen.

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