Ludwigshafen Filmfestivalbesucher dürfen nicht vor Ort parken

Schilder weisen frühzeitig auf Parkmöglichkeiten hin.
Schilder weisen frühzeitig auf Parkmöglichkeiten hin.

Während des Filmfestivals wird ein Teil der Parkinsel für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anwohner erhalten Ausnahmegenehmigungen. Mit der Regelung soll verhindert werden, dass die Parkinsel von Festivalbesuchern zugeparkt wird.

Wie die Stadt weiter mitteilt, gilt die Sperrung vom 1. bis 19. September. Das Fahr- und Parkverbot erstreckt sich auf die Abschnitte Schwanthalerallee ab Hafenstraße in Fahrtrichtung Insel-Bastei, Schwanthalerplatz ab Schwanthalerallee in Richtung Defreggerstraße und Parkstraße ab Schwanthalerallee in Richtung Bastei. Zufahrten zu den Behindertenparkplätzen in der Hafenstraße sowie zu Gewerbebetrieben und Vereinen sind davon ausgenommen.

In den Bereichen werden entsprechende Schilder aufgestellt. Wie in den Vorjahren weisen zudem mehrere Schilder auf der Festlandseite darauf hin, dass auf der Parkinsel Durchfahrtssperren bestehen. Für die Festivalbesucher werden Parkplätze in der Walzmühle und im BASF-Parkhaus Pfalzgrafenstraße angeboten. Um die Parksituation zu entspannen, steht wieder ein Busshuttle-Service ab den Haltestellen „Berliner Platz“ und „Walzmühle“ zum Festivalgelände zur Verfügung.

Anwohner bekommen Post von der Stadt

Die Anwohner erhalten für ihre an den dortigen Wohnsitzen zugelassenen Kraftfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen, welche die Durchfahrt der Sperrabschnitte erlauben. Sie dürfen dort auch im öffentlichen Raum – also auf der Straße – parken. Die Stadt schickt die Genehmigungen per Post zu. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass während des Filmfestivals ein zu großer Parkdruck rund um das Veranstaltungsgelände im Stadtpark entsteht. Anwohner des Wohnviertels hatten sich in der Vergangenheit deshalb beschwert.

Betroffen sind folgende Straßenabschnitte: Am Luitpoldhafen, Defreggerstraße, Hafenstraße 78 bis 122, Hafenstraße 51 bis 157, Lenbachstraße, Parkstraße 33 bis 64 und Schwanthalerplatz 10 bis 18. Wer einen Anwohner in diesen Bereichen besuchen möchte und die Möglichkeit hat, einen privaten Stellplatz des Anwohners – etwa in einer Garage – zu nutzen, darf laut einem Stadtsprecher auch zu diesem hinfahren. Parken auf der Straße ist aber – außer eben für Anwohner – verboten. Die Stadt hat Kontrollen angekündigt, bei denen Parkverstöße geahndet werden sollen.

Besucherzahl noch offen

Unklar ist noch, wie viele Besuchern das Festival gleichzeitig besuchen dürfen. Der Veranstalter kalkuliert mit 5000 Personen, die aktuelle Corona-Verordnung erlaubt nur 500 Besucher. Die Filmfestival GmbH hat eine Ausnahmegenehmigung beantragt, über die das Gesundheitsministerium noch entscheiden muss.

Noch Fragen?

Für Rückfragen, Beschwerden oder Anzeigen steht die Einsatzleitstelle des Bereichs Straßenverkehr unter der Telefonnummer 0621/ 504-3212 zur Verfügung.

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