Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel KVD: Blaulichtverbot fällt weg

Ein Streifenfahrzeug der Ordnungsbehörde – mit Gelblicht und ohne Martinshorn.
Ein Streifenfahrzeug der Ordnungsbehörde – mit Gelblicht und ohne Martinshorn.

Die Streifenfahrzeuge des Ordnungsamts dürfen künftig mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort fahren. Damit erfüllt das Land eine seit vielen Jahren erhobene Forderung der Kommunen. Auch beim Digitalfunk sollen die Ordnungskräfte miteingebunden werden. Dennoch bleiben einige wichtige Punkte offen.

Ein Mann hat sich auf eine Straße im Stadtgebiet gelegt und droht damit, sich etwas anzutun. Anwohner wählen den Notruf. Ein Fall für den Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) des Ordnungsamts.

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