Ludwigshafen Stadtnotizen: Amtsgericht: Liste der Schöffen liegt aus

Der Stadtrat hat am 18. Juni eine Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen fürs Amtsgericht Ludwigshafen und das Landgericht Frankenthal beschlossen. Diese Liste liegt von Montag, 9. Juli, bis Freitag, 13. Juli, zur Einsicht beim Bereich Bürgerdienste im Rathaus aus. Interessenten können montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und am Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr Einsicht nehmen. Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist an, Einspruch erhoben werden. Dies geht in schriftlicher Form oder kann zu Protokoll gegeben werden bei der Stadtverwaltung, Bereich Recht, Rathausplatz 17. Es ist die Aufgabe der Kommunen, geeignete Frauen und Männer auszuwählen, die an der Rechtsprechung mitwirken und nicht beruflich in der Justiz beschäftigt sind. Schöffen sollen so zur Unabhängigkeit der Justiz beitragen. Ungeeignet fürs Schöffenamt sind Menschen, die beispielsweise vorbestraft sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft. Schöffen müssen mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein. Der Stadtrat übernimmt als Gemeindevertretung eine individuelle Vorauswahl, um erfahrene und urteilsfähige Personen für das Amt zu finden. Schöffen tragen in einem Prozess die gleiche Verantwortung wie die Berufsrichter.

x