Ludwigshafen Stadtverwaltung: Spezielle Kinderreisepässe werden ab Januar nicht mehr ausgestellt

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Wegen einer Gesetzesänderung dürfen ab 1. Januar keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Für Kinder gibt’s dann nur noch einen Personalausweis und einen gewöhnlichen Reisepass. Wei diese Dokumente von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, sei mit Bearbeitungszeiten von vier bis sechs Wochen zu rechnen, so die Verwaltung.

Direkt bei der Antragstellung könne auch ein vorläufiger Personalausweis mit einer maximalen Gültigkeit von drei Monaten ausgestellt werden. Damit dürfe man allerdings nicht in alle Länder einreisen. Beim Reisepass gebe es die Möglichkeit, gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32 Euro (insgesamt 69,50 Euro) einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Dieser soll bei Beantragung bis 11 Uhr spätestens am vierten Werktag danach bei der Passbehörde zur Abholung vorliegen.

Nur in begründeten Einzelfällen

Ein vorläufiger Reisepass werde allerdings nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt. Voraussetzung dafür sei, dass die Person, die den Antrag stellt, glaubhaft machen kann, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren definitiv nicht ausreicht.

Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar ausgestellt oder verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Gültigkeitsdatum, so die Verwaltung.

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