Ludwigshafen Verbraucherschutz mahnt mehr Moral bei Mehrwegverpackungen an

Seit Jahresbeginn müssen Speisen und Getränke in der Regel in Mehrweggeschirr mit auf den Weg gegeben werden.
Seit Jahresbeginn müssen Speisen und Getränke in der Regel in Mehrweggeschirr mit auf den Weg gegeben werden.

In Ludwigshafen halten sich nicht alle Betriebe an die gesetzliche Auflage, Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen anzubieten. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach einer landesweiten Stichprobe in 76 Supermärkten, Restaurants, Cafés, Kinos und Tankstellen im Mai.

Seit Jahresbeginn dürfen laut Verpackungsgesetz Lebensmittel zum Mitnehmen nicht mehr in Wegwerfgeschirr verkauft werden. Einige der geprüften Betriebe böten gar keine wiederverwendbaren Verpackungen an, bei anderen müssten solche Behältnisse gekauft werden. Auch bekannte Kaffeehaus- und Bäckereiketten kämen ihrer Pflicht nicht nach, monieren die Verbraucherschützer. 42 der 76 besuchten Betriebe boten Mehrwegbehältnisse an.

„Wenig verbraucherfreundlich“

Von den Verweigerern kam jeder dritte der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht überhaupt nicht nach. „Die meisten Betriebe nutzen ein betriebseigenes Mehrwegsystem“, so Sophie Röckert, Fachbereichsleiterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale. „Wer sein Pfand zurückhaben möchte, muss das Gefäß im gleichen Betrieb zurückgeben. Einheitliche betriebsübergreifende Systeme wären deutlich verbraucherfreundlicher.“

Nur etwa jeder zweite überprüfte Betrieb erfülle die gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht durch eine gut sichtbare und deutlich lesbare Tafel oder ein Hinweisschild. Bieten Betriebe Papp- oder Alubehälter statt Plastikboxen für das Essen to go an, sind sie von der Mehrwegpflicht befreit und können diese dadurch umgehen. „Einwegverpackungen aus Karton sind keine akzeptable Alternative“, kritisiert Röckert. „Sie sind ressourcenintensiv und nicht wiederverwertbar.“

Zu wenig Kontrollen

Die Politik sollte das Verpackungsgesetz folglich deutlich verschärfen, um Umgehungsversuche zu unterbinden und umweltfreundlichere Lösungen zu fördern. Auch große Ketten, die bislang keine Mehrwegsysteme anbieten, müssten sich ihrer Verantwortung für Umwelt- und Klimaschutz stellen und verbraucherfreundliche Optionen anbieten. Kontrollen durch die Stadtverwaltung finden nach der Erhebung der Verbraucherzentrale bislang kaum statt. Verstöße würden unterschiedlich geahndet. „Ohne effektive Kontrollstrukturen und einheitliche Ahndungsregeln wird sich die Mehrwegverpackung nicht flächendeckend durchsetzen“, befürchtet Röckert.

Ausnahmen sieht das Verpackungsgesetz nur für kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitenden und einer Verkaufsfläche bis zu 80 Quadratmetern vor. Werden Speisen ausschließlich in Verpackungen aus Papier, Karton oder Alufolie verkauft, sind Betriebe von der Mehrwegangebotspflicht befreit.

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