Ludwigshafen Vier betrunkene Autofahrer aus dem Verkehr gezogen

Die Polizei leitete vier Strafverfahren ein.
Die Polizei leitete vier Strafverfahren ein.

Die Polizei hat vier Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, die mit Alkohol hinterm Steuer saßen. In allen Fällen wurde der Führerschein sichergestellt. Zwei Männer wurden in Gewahrsam genommen.

In der Brunckstraße (Friesenheim) wurde laut Polizeibericht in der Nacht zum Freitag um 1.25 Uhr ein Transporter gestoppt. Ein Atemalkoholtest bei dem 35-jährigen Fahrer ergab einen Wert von 1,3 Promille. Im Laderaum des Transporters befanden sich vier weitere Personen sowie ein Kleinkind ohne jede Sicherung. Ein 37-Jähriger war laut Polizei ebenfalls alkoholisiert und aggressiv. Er wurde in Gewahrsam genommen.

Am Donnerstagabend um 20.30 Uhr fuhr ein 29-Jähriger mit hoher Geschwindigkeit in die Einfahrt der Polizeiinspektion in Oppau. Einen Zusammenstoß mit dem Tor konnte er durch eine Vollbremsung verhindern. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille. Da er in der Dienststelle randalierte, wurde er in Gewahrsam genommen.

Ebenfalls am Donnerstag meldeten Zeugen um 16.45 Uhr einen alkoholisierten Autofahrer der Polizei. Der 29-Jährige wurde von einer Streife in einem Lebensmittelgeschäft in der Prinzregentenstraße (Hemshof) angetroffen. Er gab an, nicht gefahren zu sein. Dem widersprachen jedoch sechs Zeugen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,79 Promille.

In der Berthold-Brecht-Straße (Oggersheim) fiel einer Streife ein 57-Jähriger in einem parkenden Auto auf. Als der Mann den Streifenwagen sah, startete er den Motor und fuhr in Schrittgeschwindigkeit los, ohne die Spur halten zu können. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,61 Promille. Er wurde zur Polizeidienststelle mitgenommen. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Gegen alle Fahrer wurden Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Das Gesetz sieht im Falle einer Trunkenheitsfahrt die Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe vor. Zusätzlich droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für die Strafbarkeit kommt es nicht darauf an, dass es zu einem Unfall oder jemand zu Schaden gekommen ist. Ab einem Alkohol-Promillewert von 0,5 ist in Deutschland das Autofahren generell verboten. Die Null-Promillegrenze gilt für Fahranfänger und Autofahrer, die unter 21 Jahre alt sind.

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