Ludwigshafen Während der Scheidung im Gefängnis

Das OLG bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigshafen.
Das OLG bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigshafen.

Was passiert, wenn während der Scheidung einer der Partner im Gefängnis sitzt? Nach einem Scheidungsantrag beim Amtsgericht Ludwigshafen hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken mit dieser Frage und ihren Folgen befasst.

2002 wurde geheiratet. Laut OLG hatte der Ehemann zum damaligen Zeitpunkt keine abgeschlossene Ausbildung, war seit Jahren drogenabhängig und hatte nur kurzzeitige Hilfstätigkeiten übernommen. Die Ehefrau aber war durchgehend berufstätig. Im Jahr 2020 ging beim Mann der Scheidungsantrag ein. Er saß damals im Gefängnis. Das Amtsgericht Ludwigshafen schied die Ehe, der Versorgungsausgleich wurde durchgeführt.

Der Ausgleich regelt, dass während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte – etwa Rentenansprüche – nach der Scheidung gleich auf beide Partner verteilt werden. Egal, wer wie viel dazu beigetragen hat. Die Versorgungsanrechte gelten als gemeinschaftliche Lebensleistung.

Beide Partner unzufrieden

Nach der Entscheidung des Amtsgerichts haben sich laut OLG beide Partner beschwert – aus unterschiedlichen Gründen. Der Mann sah die Scheidung als unrechtmäßig an, weil das Trennungsjahr noch nicht vorbei sei – also die Vorgabe, dass Ehepaare mindestens ein Jahr getrennt leben müssen. Die Frau widersprach dem Versorgungsausgleich.

OLG weist Beschwerden zurück

Das Pfälzische Oberlandesgericht wies beide Beschwerden zurück. Was das Trennungsjahr betrifft, habe das Paar schon länger nicht mehr täglich zusammengelebt. Der Trennungswille des einen sei für den anderen außerdem durch einen Verfahrenskostenhilfeantrag früh erkennbar gewesen. Inzwischen sei das Trennungsjahr ohnehin abgelaufen. Auch der Versorgungsausgleich sei rechtmäßig. Schließlich habe die Frau schon bei der Hochzeit gewusst, worauf sie sich einlässt.

Ob beide Partner Ludwigshafener sind, teilte das OLG auch auf Nachfrage nicht mit. Da der Scheidungsantrag beim hiesigen Amtsgericht bearbeitet wurde, muss zumindest einer der beiden im Bezirk des Gerichts „seinen gewöhnlichen Aufenthalt“ haben, wie es juristisch heißt.

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