Ludwigshafen Zur Sache: Der Rechtsanspruch
Nach den bundes- und landesrechtlichen Regelungen hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Recht auf einen Tagesbetreuungsplatz. Damit soll Müttern und Vätern die Berufstätigkeit ermöglicht werden. Über diese Rahmenbedingungen informiert der gerade erschienene Ludwigshafener Kindertagesstättenbericht 2015/16. Bei Kleinkindern unter drei Jahren stehen die Kitas und die Tagespflege, zum Beispiel bei einer Tagesmutter, gleichrangig nebeneinander. Für ältere Kinder ist die Förderung in einer Kita vorgesehen. In Rheinland-Pfalz können Eltern ihr Kind bereits ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr beitragsfrei in einer Kita betreuen lassen. Die beitragspflichtige Krippe steht formal allen Kleinkindern unter drei Jahren offen. Die Mehrheit der Zweijährigen besucht jedoch bereits den beitragsfreien Kindergarten. Für die Tagesbetreuung von Schulkindern soll die Kommune bedarfsgerecht Plätze anbieten, wenn die jeweilige Schule kein Ganztagsangebot macht. Da das schulische Angebot in den Stadtteilen sehr unterschiedlich ausfällt, lässt sich laut Verwaltung in Ludwigshafen für Horte keine allgemeingültige Bedarfsquote benennen. |evo