Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Denkmalschutz doppelt und dreifach

In der Stube des Gehöfts wurde der Zustand von 1580 rekonstruiert.
In der Stube des Gehöfts wurde der Zustand von 1580 rekonstruiert.

Wenn ein Denkmalschützer ein denkmalgeschütztes Haus saniert, kann daraus nur ein Vorzeigeobjekt werden. Da belässt man es nicht bei den Mindestanforderungen, da geht man in die Vollen.

Will man ein heruntergekommenes denkmalgeschütztes Haus bewohnbar machen nach heutigen Standards, muss man natürlich Kompromisse eingehen. Niemand will

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