Neustadt Die Ortskirchensteuer kommt

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Die Katholiken, die in Frankeneck, Lambrecht und Neidenfels Grundbesitz haben, müssen ab Januar kommenden Jahres zusätzlich zur Kirchensteuer, die ihnen von ihrem Einkommen abgezogen wird, eine Ortskirchensteuer zahlen. In Elmstein, Esthal, Lindenberg und Weidenthal wird diese Steuer bereits erhoben.

Die katholischen Gemeinden dieser Orte gehören seit Januar 2016 alle zur Großpfarrei Heiliger Johannes XXIII. „Das Bischöfliche Ordinariat hat uns nahegelegt, in allen Gemeinden einheitlich zu verfahren“, berichtet Franz Neumer, leitender Pfarrer von Heiliger Johannes XXIII. Die Entscheidung über die Einführung der Ortskirchensteuer treffe der Verwaltungsrat der Pfarrei. Bei der Entscheidung wurde nach Angaben von Neumer nicht darüber gesprochen, die Ortskirchensteuer in den Gemeinden, die sie bisher schon erheben, abzuschaffen. „Das Bischöfliche Ordinariat hat uns mehr als ans Herz gelegt, eine Ortskirchensteuer zu erheben“, sagt Neumer. Auch sei die Ortskirchensteuer „für unsere Pfarrei eine wichtige jährliche Unterstützung“. Zudem würden die Pfarreien, wenn sie beim Bistum Zuschüsse beantragten, gefragt, ob sie eine Ortskirchensteuer erheben. Pfarreien, die keine Ortskirchensteuer erhöben, hätten schlechtere Chancen auf einen Zuschuss. In der Kirchensteuerordnung der Diözese Speyer steht: „Von dieser Erhebung ist Gebrauch zu machen, soweit die Zuweisungen aus Diözesankirchensteuern und die sonstigen Einnahmen zur Deckung des ortskirchlichen Finanzbedarfs nicht ausreichen.“ Nach Angaben von Markus Herr, Pressesprecher des Bischöflichen Ordinariats, wird derzeit in 43 der 70 Pfarreien, die zum Bistum gehören, in allen Gemeinden Ortskirchensteuer eingezogen. In den übrigen Pfarreien sei es überwiegend so, dass bisher nur in einzelnen Gemeinden Ortskirchensteuer gezahlt werden müsse und die Entscheidung des jeweiligen Verwaltungsrats über eine Vereinheitlichung noch ausstehe. Auch in der Deidesheimer Pfarrei Heiliger Michael, in der Haßlocher Pfarrei Heilige Klara von Assisi sowie in den beiden Neustadter Pfarreien Heilige Theresia von Avila und Heiliger Geist wird nach Angaben von Herr Kirchensteuer erhoben. Dies sei bereits vor dem Zusammenschluss zu Großpfarreien in den einzelnen Gemeinden so gewesen. Die Einnahmen aus der Ortskirchensteuer stünden ausschließlich den Gemeinden zur Verfügung, betont Herr. In der Pfarrei Heiliger Johannes XXIII werde die Ortskirchensteuer derzeit für die Renovierung des Pfarrhauses in Lambrecht verwendet, so Neumer. In den Gemeinden, die bisher schon Ortskirchensteuer erhoben hätten, lägen die Einnahmen zwischen 300 und 1000 Euro pro Jahr. Das hänge davon ab, wie viele Katholiken in den einzelnen Gemeinden Grundbesitz hätten. Die Ortskirchensteuer müssen nämlich ausschließlich Grundbesitzer zahlen. Das ist in der Kirchensteuerordnung der Diözese Speyer so geregelt. Es sei die allgemein übliche Art der Erhebung der Ortskirchensteuer, sagt Herr. So müssten auch Katholiken einen Beitrag leisten, die keine Kirchensteuer zahlten, weil sie beispielsweise Rentner seien, aber ein Grundstück besäßen. Wie Herr mitteilt, hat der Diözesansteuerrat festgelegt, dass die Ortskirchensteuer zehn Prozent des Grundsteuermessbetrags betragen soll. Die Ortskirchensteuer werde von der politischen Gemeinde eingezogen, die die Grundsteuer kassiere. Im Fall der Pfarrei Heiliger Johannes XXIII. ist dies mit Ausnahme von Frankenstein die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht. In der Kirchensteuerordnung der Diözese Speyer ist sowohl als Alternative zur Erhebung der Ortskirchensteuer über die Grundsteuer sowie als zusätzliche Einnahmemöglichkeit das Kirchgeld genannt. Das müssen alle Mitglieder der Kirchengemeinden zahlen, die mindestens 18 Jahre alt sind und eigene Einkünfte haben. |ann

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