Neustadt „Erdrückende Beweislast“

Auch an der A-65-Raststätte bei Edesheim soll sich der Angeklagte bedient haben.
Auch an der A-65-Raststätte bei Edesheim soll sich der Angeklagte bedient haben.

Ein überraschend schnelles Ende fand der erste Verhandlungstag eines Prozesses beim Amtsgericht Landau gegen einen 26-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Maikammer, der sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, schwerer Körperverletzung, Bedrohung, Betrug und Urkundenfälschung verantworten musste. Nach dem Verlesen der Anklageschrift durch Staatsanwältin Yvonne Miller-Seel fragte die Vorsitzende Richterin Katharina Krauß, ob sich der Angeklagte zu den Punkten äußern wolle. Doch dessen Verteidiger, Rechtsanwalt Robert Münch aus St. Ingbert, antwortete, dass sein Mandant nur Angaben zur Person machen werde. Für diese Haltung zeigte die Richterin kein Verständnis, zumal die Beweislast geradezu erdrückend sei, wie sie sagte. Nach 20 Minuten wurde die Vertagung verkündet. Der nächste Termin wird den Beteiligten von Amts wegen mitgeteilt. Der Angeklagte, der in Aserbaidschan geboren wurde und bis heute die Staatsangehörigkeit der ehemaligen Sowjetrepublik besitzt, ist der deutschen Sprache trotz eines langjährigen Aufenthalts in Deutschland nur bedingt mächtig. Deshalb wurde ein Dolmetscher hinzugezogen. Einen Beruf hat der Beschuldigte nicht erlernt. Neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis wird dem 26-Jährigen angelastet, an Tankstellen in Edenkoben, Maikammer, Landau, Rülzheim und an der A 65 getankt zu haben, ohne den Sprit zu bezahlen. Ihm war im Oktober 2017 die Fahrerlaubnis entzogen worden. Dennoch habe er sich hinters Steuer gesetzt. Dabei habe er an die von ihm benutzten Fahrzeuge Kennzeichen angeschraubt, die er von anderen Autos entwendet haben soll. Damit habe er wohl bei den Benzindiebstählen seine Identifizierung verhindern wollen. Einen Mann, der ihn einmal wegen seiner rabiaten Fahrweise zur Rede stellte, soll er bedroht haben, indem er viermal auf diesen zufuhr, um erst kurz vor einem Aufprall auf die Bremse zu steigen. Diese Vorgehensweise habe er gegenüber einem Mann wiederholt, der diesen Vorfall beobachtet hatte und einschreiten wollte. Weitere Anklagepunkte: In Maikammer habe er mit einem Mittäter, der noch nicht ermittelt wurde, einen Mann auf einer Parkbank mit Faustschlägen traktiert. Nach zwei von seinen Kumpels begangenen Ladendiebstählen in einem Einkaufsmarkt im Mai 2018 – die beiden wurden erwischt – soll der ebenfalls anwesende Angeklagte den Filialleiter mit einem eingeklappten Messer bedroht und diesem zugerufen haben: „Soll ich dir die Zunge abschneiden?“

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