Neustadt Ersatz für defekte „Mutteruhr“ kommt

Steht seit Monaten: die Lindenberger Kirchturmuhr.
Steht seit Monaten: die Lindenberger Kirchturmuhr.

Die „Widmung von Gemeindestraßen“ stand als erster Punkt der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats Lindenberg auf der Tagesordnung. Hinter dem Begriff „Widmung“ steht eine Maßgabe der Verwaltungsbehörde, Straßen und damit auch Zugänge oder Wege und anliegende Grundstücke der öffentlichen Nutzung zuzuordnen.

Der Rat stimmte der offiziellen Anerkennung von zwölf Gemeindestraßen zu, wobei sich Anlieger und Inhaber von Parzellen im Gemeinderat laut den Ausschließungsgründen nach Paragraf 22 der Gemeindeordnung bei der Abstimmung enthalten mussten. Somit ist die letzte Hürde für die rechtmäßige Umsetzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Verkehrsumlagen genommen. „Wir mussten diese Widmung bestätigen, da selbige aus den Unterlagen der Verbandsgemeindeverwaltung nicht nachvollziehbar war“, erklärte Bürgermeister Reiner Koch (FWG). Zwar ist die öffentliche Nutzung für den Straßenverkehr auch ohne amtliche Zustimmung ein Gewohnheitsrecht, jedoch muss selbige bei der Berechnung von Kosten nachgewiesen werden können. Dieser Beleg ist somit bei der Erhebung der wiederkehrenden Ausbaubeiträgen bei Straßenbaumaßnahmen in Lindenberg erbracht. Die Neugestaltung der Aussegnungshalle und deren energetische Sanierung steht des Weiteren als dringliches Projekt der Gemeinde Lindenberg an. Als erste Maßnahme habe man aber die Gestaltung der Außenanlage und der steilen Zufahrtsstraße vorgesehen, so Koch. Auf Ausschreibungen hin wurden drei Angebote für die Tiefbau- und Straßenarbeiten mit Verlegung der Versorgungsleitungen eingereicht, das beste bewege sich um 175.000 Euro. Probleme bereiteten allerdings vermehrte Wassereinbrüche aus dem oberen Felsgestein. Folglich empfehle es sich, den Beginn der Straßenbaumaßnahme zu verschieben, da weitere Pegelmessungen zur Bewertung der Wassereinflüsse erforderlich seien. Aufgrund der trockenen Wetterlage in diesem Jahr habe man keine verlässlichen Werte dokumentieren können. Hans-Werner Rey (CDU) kommentierte die bisherigen Untersuchungen: manche Bereich des Friedhofes seien weniger betroffen, bei anderen, nahe der Mauer, sei eine Entwässerung unverzichtbar. Beigeordneter Balthasar Weitzel (CDU) ergänzte, dass sich durch Wasser vermehrte Einbrüche bei der Friedhofshalle sowie bei den oberen Grabfeldern ergäben. Deshalb sei eine tiefere Drainage als ursprünglich vorgesehen erforderlich. Beschlossen wurde einstimmig, das Unterfangen aufschieben und neu zu bewerten, auch um potentielle öffentliche Zuschüsse nicht zu verlieren. Das Ingenieurbüro Clade solle die Maßnahme deshalb neu ausschreiben und bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung der Ausführung beantragen. Kein besonders strittiger Punkt, aber dennoch von Ratsmitgliedern in der kommunalen Zuständigkeit emotional hinterfragt, ist die Kostenübernahme zur Reparatur der Kirchturmuhr. Seit Monaten steht die Uhr der Lindenberger katholischen Kirche Maria Immaculata. Ein Gemeinderatsbeschluss soll Abhilfe schaffen, das Werk repariert werden. Bürgermeister Koch unterrichtete, dass die funkgesteuerte „Mutteruhr“ defekt sei und ersetzt werden müsse. „Beim Einholen von Kostenvorschlägen habe ich festgestellt, dass sich nur eine Firma aus Rodalben anbietet, kein anderes Unternehmen kann die Leistung erbringen“, so das Resümee. Eine Ausschreibung werde deshalb nicht erfolgen. „Der Kostenfaktor beläuft sich auf 1613 Euro, dabei nur 300 Euro berechnete Arbeitszeit, also ein überaus faires Angebot“, betont der Bürgermeister. Ersetzt werde die zentrale Einheit (Mutteruhr genannt), die Turmuhr und Schlagwerk ebenso wie die Heizung steuert und automatisch von Sommer- auf Winterzeit umstellt. Die Erneuerung wurde einstimmig beschlossen, wobei am Rande einige Ratsmitglieder die Frage stellten, warum nicht die Kirche zuständig sei. Es sei seit Jahrhunderten Usus, dass sich die bürgerlichen Gemeinden an den Kosten für Kirchturm, Turmuhr und Glocken „entsprechend dem jeweiligen Maß der Nutzung beteiligen“. So stehe es in alten Urkunden, so Koch.

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