Neustadt „Frühestens Ende Oktober“

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, mit dem die Haßlocher Firma Müller-Bau den Bebauungsplan für die ehemalige Haardter Fachklinik kippen will, ist angelaufen. Die Stadt ist vom Gericht aufgefordert worden, bis Monatsende eine Stellungnahme abzugeben.

Wie berichtet, will Müller die Klinik, die nur vorübergehend als Asylunterkunft genutzt wird, abreißen und Eigentumswohnungen bauen. Das Unternehmen ist im Besitz einer Kaufoption für das Gelände im Mandelring, die im Grundbuch eingetragen ist. Mit dem Hinweis auf den bestehenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1993, der damals auf die Erweiterung der Fachklinik zugeschnitten war, lehnte die Stadt aber eine Bauvoranfrage von Müller-Bau ab. Neben Müller-Bau will auch die von Haardter Bürgern gegründete Genossenschaft Siebenpfeiffer die beiden Gebäudeteile kaufen, um dort Wohnungen, Büros, medizinische Praxen, Gastronomie und ein Dorfzentrum unterzubringen. Ortsbeirat und mittlerweile auch die Stadt unterstützen diesen Plan. Sowohl die Pläne von Müller-Bau als auch von der Genossenschaft können nur verwirklicht werden, wenn der Bebauungsplan geändert wird. Das gilt aber nur, wenn der bestehende Bebauungsplan nicht ungültig ist. In diesem Fall gilt normales Baurecht. Müller-Bau könnte das Vorhaben nicht verweigert werden, „wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einführt“, wie es im Bundesbaugesetz heißt (Paragraf 34). Laut Andreas Bauer, dem Leiter des Rechtsamtes der Stadtverwaltung, hält der Anwalt von Müller den Bebauungsplan für ungültig, weil er nur das Ziel gehabt habe, den Bestand der Klinik abzusichern. Dies sei aber mit der Schließung der orthopädischen Fachklinik im Vorjahr hinfällig geworden. Allgemeine Wohnbebauung könne deshalb von der Stadt nicht mehr ausgeschlossen werden. Bauer pocht dagegen weiter auf die Planungshoheit der Stadt, die sogar einen städtebaulichen Vertrag mit dem künftigen Besitzer abschließen will. Damit könnten Vorgaben über die Gestaltung und Nutzung des Geländes gemacht werden, die über einen Bebauungsplan deutlich hinausgehen. Der Rechtsamtsleiter rechnet damit, dass das Gericht nach der Stellungnahme der Stadt auch dem Anwalt von Müller-Bau einräumt, sich nochmals zu äußern. Folglich sei mit einer Terminansetzung nicht vor September/Oktober zu rechnen. Nach RHEINPFALZ-Informationen drängt Müller-Bau das Gericht zu einer Entscheidung noch in diesem Jahr, weil über den Fortbestand der Kaufoption zu entscheiden sei. Dieser Zeitplan lässt sich wohl aber nicht einhalten, wenn die unterlegene Partei anschließend Berufung einlegt und sich das Oberverwaltungsgericht in Koblenz mit dem Streit befassen muss. Unterdessen will Philipp Eber-Huber, Mitglied der Genossenschaft Siebenpfeiffer und unmittelbarer Nachbar der Fachklinik im Mandelring, beim Verwaltungsgericht die Beiladung beantragen. Wird dem stattgegeben, könnte er als Betroffener in dem Verfahren Akteneinsicht bekommen und auch Anträge stellen. Laut Gunnar Herberger, ihrem zweiten Vorsitzenden, wird auch die Genossenschaft Siebenpfeiffer selbst einen eigenen Antrag auf Beiladung bei Gericht stellen. Ein Antrag des Ortsbeirates auf Beiladung, wie von dem Gremium bereits gefordert, erübrigt sich. Der Ortsbeirat ist Teil der Stadtverwaltung und damit der Beklagten. Ortsvorsteher Richard Racs (Grüne) hat bereits angekündigt, sich bei dem Verfahren zu Wort melden zu wollen. Helga Klingenmeier, die Medienreferentin des Verwaltungsgerichts Neustadt, erklärte auf Anfrage, dass noch kein Termin feststehe: „Hierfür kommt frühestens Ende Oktober in Betracht, eher später.“ Die Müller Bau GmbH möchte sich derzeit zu dem Verfahren nicht äußern. (wkr)

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