Schwimmen Geld für Kinderschwimmkurse und Badmieten

Damit im Land immer mehr Kinder schwimmen können, gibt es Fördergelder für Schwimmkurse.
Damit im Land immer mehr Kinder schwimmen können, gibt es Fördergelder für Schwimmkurse.

Das Förderprogramm „Kinder lernen schwimmen“ geht weiter. Schwimmkurse und Badmieten auf Zuschussliste.

2021 starteten die Sportbünde Pfalz, Rheinland und Rheinhessen mit dem Landessportbund in Kooperation mit dem Ministerium des Innern und für Sport das Förderprogramm „Kinder lernen schwimmen“. Auch für 2024 stehen zwei Förderbausteine mit insgesamt 117.500 Euro zur Verfügung, informiert der Sportbund Pfalz.

Die Corona-Zeit habe den Trend, dass immer weniger Kinder richtig schwimmen könnten, weiter verstärkt. Ein erschreckender Trend, der sich seit Jahren fortsetze, so Sportbund und Landessportbund. Dabei sei sicheres Schwimmen überlebenswichtig. Das zeigten immer wieder zahlreiche Berichte von Rettungsmaßnahmen in rheinland-pfälzischen Gewässern während der Sommermonate.

2023 Schwimmkurse für 4909 Kinder gefördert

Damit wieder mehr Kinder in Rheinland-Pfalz schwimmen lernen, haben die Sportbünde in Rheinland-Pfalz mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums des Innern und für Sport 2021 ein 50.000-Euro-Programm initiiert, das die Schwimmausbildung von Kindern erleichtern und Familien sowie Schwimmvereine finanziell entlasten sollte. Die Nachfrage nach Förderungen in diesem Programm brachte die Organisatoren dazu, 2022 und 2023 das finanzielle Volumen mehr als zu verdreifachen.

So konnten im vergangenen Jahr mit dem Engagement von 59 Sportvereinen Schwimmkurse für 4909 Kinder gefördert werden. Dies waren noch einmal 659 Kinder mehr als 2022. Im Baustein „Bäderkosten“ wurden 37 Vereine mit insgesamt 77.500 Euro unterstützt. Auch 2024 gibt es somit wieder die Möglichkeit, Zuschüsse in zwei Bausteinen mit einem Fördervolumen von insgesamt 117.500 Euro zu beantragen.

Zugang für sozial Schwächere gewährleisten

Und so ist das Programm aufgebaut: In Baustein 1 geht es um die Unterstützung von Schwimmkursen. Qualifizierte Schwimmkurse eines Vereins (auch Ferien-Schwimmkurse) werden mit einem pauschalen Betrag von 50 Euro pro Teilnehmern gefördert. In dieser pauschalen Förderung sind laut dem Sportbund Kosten für Bädernutzung, Trainerhonorare und Materialbedarfe enthalten. Die Zielgruppe der Kurse sind Kinder und Jugendliche im Alter bis maximal 14 Jahre.

Die Kurse müssen mindestens 300 Minuten umfassen und von qualifizierten Kursleitern durchgeführt werden. Der Zugang für sozial Schwächere sollte gewährleistet sein zum Beispiel mit Reduzierung oder teilweise Rückerstattung der Kursgebühren. Mit dem Antrag muss eine Ausschreibung, die geplante Anzahl der Kurse und die geplante Anzahl der Teilnehmer eingereicht sowie im abschließenden Sachbericht nachgewiesen werden.

Auch Badmieten werden gefördert

In Baustein 2 geht es um die Förderung von Badmieten. Es können Bäderkosten – insbesondere für Kinder- und Jugendschwimmen – in Form von Badmieten gefördert werden, die für den Schwimmsport der Vereine anfallen. Eventuell von Kommunen erstattete Beträge sind von den Kosten abzuziehen. Vereine, die ein eigenes Bad betreiben, legen laut der Sportbünde bei der Berechnung der Kosten für Wasserzeiten des eigenen Trainingsbetriebs die Mietgebühr für Drittnutzer zu Grunde. Für diesen Baustein stehen 17.500 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird je nach vorliegendem Antragsvolumen prozentual auf die antragstellenden Vereine verteilt.

Kontakt

Alle Informationen, die Förderkriterien und die Antragsformulare sind im Internet unter www.sportbund-pfalz.de zu finden. rhp

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