Neustadt Haßloch: Viele Fragen zu Hochwasserschutz offen

Das Industriegebiet Süd soll vor einem Jahrhunderthochwasser des Rehbachs geschützt werden.
Das Industriegebiet Süd soll vor einem Jahrhunderthochwasser des Rehbachs geschützt werden.

Ein örtliches Hochwasserschutzkonzept ist Voraussetzung dafür, dass die sogenannte Maßnahme „H 4“ zum Schutz des Ortes im Westen und des Industriegebiets Süd vom Land gefördert wird. Über den Stand hat die Verwaltung im FWU-Ausschuss berichtet. Angebote für die Erstellung des Konzepts liegen vor, Gespräche laufen derzeit.

Im Oktober 2014 hatten sich der Feld-, Wald- und Umweltausschuss (FWU) sowie der Bauausschuss auf die Variante „H 4“ geeinigt. Zum Schutz des Industriegebiets und des Westens der Gemeinde vor einem Jahrhunderthochwasser sollen Maßnahmen am Rehbach zwischen Pfalz- und Obermühle umgesetzt werden: •Am östlichen Ufer des Rehbachs zwischen Pfalzmühle und Obermühle soll ein Damm gebaut beziehungsweise alternativ das Bachbett tiefergelegt werden, •der gewässerbegleitende Wirtschaftsweg oberhalb „Im Streitert“ soll angehoben werden, •ein Bauwerk zum Verschluss beziehungsweise zur Drosselung des Abzweigs im Hochwasserfall soll entstehen, •ein Hochwasserschutzdamm beginnend an der Obermühle entlang des westlichen Randes des Industriegebietes Süd sowie ein Damm zwischen dem südlichen Rand des Industriegebiets und der K14 in Richtung Lachen-Speyerdorf sollen gebaut werden.

Im April erneutes Votum

Im April 2016 gab es ein erneutes Votum beider Ausschüsse für „H 4“. Die geschätzten Gesamtkosten dieser Variante liegen bei 1,1 Millionen Euro. 660.000 Euro sollen durch einen Zuschuss der „Aktion Blau Plus“ (60-prozentige Förderung) vom Land kommen, 440.000 Euro soll die Gemeinde selbst tragen. SGD Süd und Umweltministerium haben darauf hingewiesen, dass Maßnahmen nur gefördert werden, wenn ein örtliches Hochwasserschutzkonzept vorliegt und die Bürger informiert wurden. Im Februar 2017 hatte der Prüfbericht und im Juni der Förderbescheid zum Rehbachprojekt vorgelegen. Danach, teilte die Verwaltung im FWU-Ausschuss mit, hätten Gespräche mit der SGD Süd, dem Umweltministerium und dem Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz (IBH) stattgefunden. Inhalt sei die Erstellung eines örtlichen Hochwasserschutzkonzepts gewesen. Mitte Oktober habe das IBH der Gemeinde einen ersten Entwurf eines Anforderungsprofils für ein Hochwasserschutzkonzept überlassen. Daraufhin habe die Gemeinde vier Büros um ein Angebot für die Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes gebeten. Mittlerweile seien drei Angebote eingetroffen. In dieser Woche sind laut Verwaltung mit den zwei günstigsten Bietern Auswahlgespräche geführt worden beziehungsweise sind vorgesehen.

HLL: Nach sechs Jahren kein Konzept

Weitere Nachfragen wurden in der Sitzung nicht zugelassen. Bei einer Mitteilungsvorlage werde lediglich ein Sachstand vorgetragen, erläuterte Umweltdezernent Dieter Schuhmacher (SPD). Thomas Barth (HLL) hatte moniert, dass die Auflistung nicht vollständig sei, Anträge aus den Jahren 2011 und 2012 zur Erstellung eines Hochwasserkonzepts der damaligen Fraktion Piraten/Die Linke (PiraDiLi) fehlten, und die Auflistung der bisherigen Schritte sei „geschönt“. Barth: „Sechs Jahre sind liegen geblieben, es gibt immer noch kein Hochwasserkonzept.“ Außerdem wollte die HLL weitere Fragen zum Hochwasserschutzkonzept und zu Maßnahmen, die der Landkreis Bad Dürkheim umsetzen muss, geklärt haben. Im Förderbescheid für das Rehbachprojekt werde ausgeführt, dass „die Zuwendung unter der Maßgabe gewährt wird, dass ein örtliches Hochwasserschutzkonzept für den Bereich Haßloch erstellt wird“. Deshalb wollte die HLL wissen, welche Aktivitäten die Kreisverwaltung zur Erstellung eines solchen Konzepts eingeleitet hat.

Konzept "mit und für Bevölkerung"

Sowohl das Umweltministerium als auch das IBH legten größten Wert darauf, dass „ein kommunales Hochwasserschutzkonzept mit und für die Bevölkerung zusammengestellt wird“, so die HLL. Die Maßnahme „H 4“ sei ohne Einbeziehung der Haßlocher Bürger von Bau- und Umweltschutzausschuss beschlossen worden. Auch wollte die HLL wissen, ob die Positionen des Landkreises Bad Dürkheim, der Stadt Neustadt, der SGD Süd, der Gemeindewerke sowie des IBH zur Abstimmung mit der Position der Gemeindeverwaltung eingeholt wurden. „H 4“, die sich aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammensetze, stelle sich entweder als Ausführungsvariante oder in seiner Wirkung als Alternative zu den Maßnahmen „M 2“ und „M 3“ des Landkreises Bad Dürkheim dar, so die HLL. „M 2“ und „M 3“ bezeichnet zwei weitere Abschnitte westlich des Hubertushofs, „M 1“ ist die jetzt anstehende Verlegung des Rehbachs. Die HLL fragt, ob auf die Kreisverwaltung, die Trägerin der Maßnahme Rehbachverlegung sei, „eingewirkt wurde, die Maßnahmen M 2 und M 3 zu planen und umzusetzen“. Schließlich verlangt die HLL Auskunft über den Stand der Planung und der Finanzierung dieser beiden Maßnahmen, ob es mit dem Besitzer der Obermühle Gespräche gibt und wie die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Landkreis Bad Dürkheim aussehen.

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