hassloch Holiday Park klagt gegen das Land

Immer noch in der Zwangspause: die Attraktionen des Holiday Parks, hier im neuen „Wickieland“.
Immer noch in der Zwangspause: die Attraktionen des Holiday Parks, hier im neuen »Wickieland«.

Der Holiday Park wird eine Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz einreichen. Der Freizeitpark will eine Gleichstellung mit Zoos und Museen erreichen, die laut Corona-Bekämpfungsverordnung bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 öffnen dürfen. Das hat Verwaltungsleiter Bernd Beitz am Dienstag gegenüber der RHEINPFALZ mitgeteilt.

Eine Kanzlei, die für den Heide-Park im niedersächsischen Soltau eine Öffnungserlaubnis erstritten hat, bereitet derzeit einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Neustadt vor. Das Land begründet die Schließung von Freizeitparks damit, dass „neue Infektionen und nicht nachvollziehbare Infektionsketten konkret befürchtet werden“ müssten. Wegen ihres überregionalen Einzugsgebiets müssten diese anders beurteilt werden als Zoos oder Museen.

Noch kein Saisonstart im Holiday Park.
Einwurf

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Paragraphenreiter

Der Holiday Park hält das für nicht gerechtfertigt. Freizeitparks befänden sich weitestgehend im Freien, wo kaum Infektionsgefahr herrsche. Mit bewährten Hygiene- und Sicherheitskonzepten könnten Infektionen vermieden und Kontakte nachverfolgt werden. Die Öffnung von Freizeitparks helfe dabei, den Besucherandrang an den derzeit wenigen Freizeitmöglichkeiten zu entzerren und so Kontakte zu vermeiden. Mehrere Freizeitparks in anderen Bundesländern bereiten nach Angaben des Verbands Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen ebenfalls Klagen gegen ihre jeweiligen Landesregierungen vor. In Rheinland-Pfalz will auch der Eifel-Park bei Bitburg gerichtliche Schritte einleiten. Unterdessen dürfen Einrichtungen in Niedersachsen, Hessen und Schleswig-Holstein mit Auflagen wieder öffnen. Hier lesen Sie mehr.

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