Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Keine Nachsicht: Winzer wehrt sich gegen Rückzahlung von EU-Fördergeldern

EU-Umstrukturierungsbeihilfe ist mit einer Vielzahl von Vorgaben verbunden, etwa darüber, wie die Reben gepflanzt werden müssen.
EU-Umstrukturierungsbeihilfe ist mit einer Vielzahl von Vorgaben verbunden, etwa darüber, wie die Reben gepflanzt werden müssen.

Ein Winzer aus Mußbach soll einen Teil der EU-Fördermittel, die er für Neuanpflanzungen und für die Umstellung des Betriebs auf ökologische Bewirtschaftung bekommen hat, zurückzahlen. Dagegen legte er Widerspruch vor dem Kreisrechtsausschuss ein.

Mit der sogenannten EU-Umstrukturierungsbeihilfe, die für Neuanpflanzungen von Reben gewährt wird, muss sich der Kreisrechtsausschuss öfter befassen. Die Förderung ist

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