Kreis SÜW Kita-Umbau: Kreis beteiligt sich stärker an Kosten

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Der Kreistag Südliche Weinstraße hat in seiner jüngsten Sitzung seine Förderrichtlinie für den Neubau von Kindertagesstätten neu festgelegt. Die Anpassungen waren wegen eines Gerichtsurteils in Bad Ems erforderlich geworden.

Der Landkreis SÜW wird nun alle Förderanträge, die seit dem 1. Juli 2021 zum Thema Kita-Bau gestellt wurden, entsprechend überprüfen und gegebenenfalls Zuschüsse nachgewähren. Wie hoch der Betrag sein wird, wird in jedem Einzelfall ermittelt. Dass eine Nachberechnung kommt, war bereits bekannt.

Im Landkreis Südliche Weinstraße gibt es 76 Kitas. Mehr als die Hälfte der Einrichtungen musste beziehungsweise muss noch um- oder neugebaut werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Von den 76 Einrichtungen befinden sich 29 in kommunaler Trägerschaft, 26 in Trägerschaft einer katholischen, 19 einer protestantischen Kirchengemeinde. Zwei gehören zu sonstigen freien Trägern. Der Landkreis selbst unterhält keine Kitas.

Richtlinie online verfügbar

Nach einem Gerichtsurteil zu Finanzierungsanteilen, das landesweit Nachprüfungs- und Anpassungsbedarf bei den kommunalen Förderrichtlinien der Landkreise ausgelöst hat, war den Kreisgremien in SÜW vorgeschlagen worden, einer landesweit einheitlichen Regelung zu folgen. Diese stimmten dem zu. Das Kreisjugendamt hat dem Kreistag die vom Landkreistag erarbeitete und empfohlene Muster-Richtlinie nun zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Förderrichtlinie ist online abrufbar unter www.suedliche-weinstrasse.de/kita-foerderrichtlinie.

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