Neustadt Kommentar: Überfälliger Schritt

Die Neustadter Klage ist überfällig. Zu lange schon wird über das Konnexitätsprinzip gestritten. Jetzt sind die Verfassungshüter am Zug.

Die Klage gegen das Land auf eine höhere Kostenbeteiligung beim Ausbau der Kindertagesstätten für Kleinstkinder wird für die Stadt nicht ganz billig. 20.000 Euro kostete ein wissenschaftliches Gutachten, das der Klageschrift zugrunde liegt, die jetzt endlich auf den Weg gebracht wird, Anwaltskosten folgen. Rentiert sich das wirklich? Zumal doch ohnehin Pirmasens und Co. gegen jenes Landesgesetz vorgehen, das regelt, wie viel Geld das Land grundsätzlich bereitstellen muss? Die Antwort lautet Ja. Es ist höchste Zeit, sich grundsätzlich mit der Konnexitätsfrage auseinanderzusetzen. Weil das Land dies nicht tut, müssen einmal mehr Gerichte dafür herhalten. Dass der Verfassungsgerichtshof die Klage zurückweist, ist unwahrscheinlich. Neustadt hat den Mut, sich zu wehren, wohl wissend, dass es eine Gratwanderung ist: Ein Klageerfolg ist nicht programmiert, die Sorge, vom Land nun bei anderen Dingen abgestraft zu werden, schwingt immer mit. Doch ist der Neustadter Schritt eine Art Investition in die Zukunft aller Kommunen: Die Frage der Konnexität könnte auch angesichts der ab 2020 geltenden Schuldenbremse im Landeshaushalt immer entscheidender werden. Die Neustadter Grünen haben derweil daran zu schlucken, dass sie als Mitglied der neuen Regierungskoalition nun eine Klage mittragen müssen, die sie eigentlich nicht wollen. Noch dazu , wo sie sich auch gegen das von der Grünen Irene Alt geführte Kinder- und Jugendministerium richtet. Aber so ist das nun mal in Zweckbündnissen: Alles kann man halt nicht haben.

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