Neustadt/Frankenthal Mehrjährige Haftstrafe für tödlichen Stich

Der Stich mit dem Messer war nach Auffassung des Gerichts der tragische Höhepunkt einer langjährigen toxischen Beziehung.
Der Stich mit dem Messer war nach Auffassung des Gerichts der tragische Höhepunkt einer langjährigen toxischen Beziehung.

Zu fünf Jahren und neun Monaten Haft wegen Totschlags hat das Landgericht Frankenthal am Donnerstag eine 26-jährige Neustadterin verurteilt. Sie hatte am 2. Januar diesen Jahres ihren Lebensgefährten im Zuge einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit einem Küchenmesser erstochen. Wegen Alkohol- und Drogensucht der Angeklagten ging die Kammer von verminderter Schuldfähigkeit aus und hielt ihr zudem strafmildernd eine affektive Erregung während der begangenen Tat zugute. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, die Frau habe in Notwehr gehandelt.

Mahnende Worte der Richterin

Die Kammer schilderte die Tat als tragischen Höhepunkt einer mehrjährigen toxischen Beziehung, die von Alkohol- und Drogensucht der Täterin und des Opfers und wechselseitigen Beleidigungen und Körperverletzungen geprägt gewesen sei. Zwischen Heiligabend 2023 und dem Tattag 2. Januar habe es permanent schwere Auseinandersetzungen zwischen den beiden gegeben. Gegen 18 Uhr am 2. Januar habe der Lebensgefährte die Angeklagte in der Küche an den Haaren gepackt und hinter sich her gezogen. Sie habe ein zufällig daliegendes Messer ergriffen und ihm in den Oberkörper gestoßen. Die Wucht des Zustoßens zeige, dass die Täterin den späteren Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf nahm. Sie könne sich auch nicht auf Notwehr berufen, weil ihre Abwehrhandlung, das Stechen mit dem Messer in den Oberkörper, in krassem Missverhältnis zu der Angriffshandlung des später Getöteten, das Ziehen an den Haaren, gestanden habe. Auch die irrige Annahme, sie sei in einer Notwehrlage, eine sogenannte Putativnotwehr, könne der Angeklagten nicht zugute gehalten werden. Sie habe aufgrund der jahrelangen wechselseitigen eher niederschwelligen Gewalttätigkeiten nicht davon ausgehen können, dass ihr Lebensgefährte sie, wie er zuvor angedroht hatte, tatsächlich töten wolle und sie deshalb mit einem wuchtigen Messerstich reagieren dürfe.

Die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt richtete abschließend eindringliche Worte an die Angeklagte. Die müsse sich dringend einer intensiven Therapie unterziehen, um ihrer Alkohol- und Drogensucht zu entkommen. Von einer zwangsweisen Einweisung in eine Entziehungsanstalt sah die Kammer allerdings ab, weil eine dafür vom Gesetz geforderte zukünftige Gefährlichkeit der Verurteilten nicht ersichtlich sei.

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