Neustadt Neustadt: Streit um Bau im Schöntal geht weiter

Die Baugrube wird bereits ausgehoben.
Die Baugrube wird bereits ausgehoben.

Eigentümer der ehemaligen Papierfabrik Hoffmann & Engelmann will durch alle Instanzen klagen, um dreistöckiges Wohnhaus in der Talstraße zu verhindern

Es bleibt dabei: Stadtverwaltung und Wolfgang Kochanek haben im Streit um das Bauvorhaben von Compactbau im Schöntal unterschiedliche Rechtsvorstellungen. Der Eigentümer der ehemaligen Papierfabrik Hoffmann & Engelmann kündigte an, durch alle Instanzen zu klagen, um das dreistöckige Wohnhaus in der Talstraße zu verhindern. Die Flächen der Woko Vermögensverwaltungs-GmbH von Wolfgang Klein liegen etwa zehn Meter von dem Grundstück der Compactbau GmbH von Alexander Klein in der Talstraße entfernt – getrennt durch die Bundesstraße 39. Und das ist genau der Knackpunkt. Stadtrechtsamtsleiter Andreas Bauer ließ bei der Verhandlung vor dem Stadtrechtsausschuss durchblicken, dass die Woko damit kein unmittelbarer Nachbar sei, somit nicht direkt betroffen und auch nicht in ihren Rechten eingeschränkt. Das sieht Woko-Inhaber Wolfgang Kochanek anders. Mit dem gegenüberliegenden Neubau im ehemaligen Vorgarten der Werkskantine der Papierfabrik werde der Gebietscharakter zerstört. Als größter Grundstücksbesitzer des Schöntals sei er davon sehr wohl betroffen. Es gehe nicht um räumliche, sondern um funktionale Nachbarschaft. Und außerdem könne sich jeder Neustadter Bürger wehren, wenn die Verwaltung Rechtsverletzungen begehe, was hier der Fall sei. Kochanek wirft der Stadt vor, in fünf Punkten mit der erteilten Baugenehmigung gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Die Abstandsflächen zu dem benachbarten Bäckereigebäude seien verletzt und damit auch die Brandschutzauflagen nicht eingehalten. Der Neubau rücke aus der Häuserflucht heraus und damit viel zu nah an die Bundesstraße 39, sei zu hoch angelegt und verbaue fast das gesamte Grundstück. Die Grundflächenzahl, das Verhältnis von bebauter zu verfügbarer Fläche, liege fast bei 1, was überhaupt nicht zulässig sei. Hinzu komme, dass es bei dieser Betrachtung nicht um die eigentliche Grundstücksgröße gehe, sondern die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebung. Versteckte Zwickelflächen abseits des geplanten Gebäudes dürften nicht in die Bewertung einfließen. „Wenn diese Baugenehmigung rechtens ist, dann kann künftig jeder Neustadter in seinen Vorgarten ein Häuschen stellen“, so Kochanek. Der Chemiker hielt seinen juristischen Fachvortrag vollkommen frei und erntete mehrmals respektvolle Kommentare von Bauer. Björn Sommer, Abteilungsleiter Bauordnung, wies die Kritik zurück. Das Schöntal habe überhaupt nicht die einheitliche Struktur mit Siedlungshäusern, sondern eher inhomogene Grundstückszuschnitte. Immer wieder werde die einheitliche Bebauung durch mehrstöckige Häuser durchbrochen. Da es keinen Bebauungsplan gebe, müsse sich der Neubau nur in die Umgebung einfügen, was der Fall sei. Andreas Bauer räumte ein, dass diese Beurteilung gewissen subjektiven Kriterien unterliege, was durch die Planungshoheit der Kommune abgedeckt sei, auch deshalb, um dem Grundsatz Innenverdichtung vor Außenbebauung erfüllen zu können. Compactbau-Geschäftsführer Alexander Klein kann die Diskussion nicht nachvollziehen: „Ich habe das Grundstück angeboten bekommen und vor dem Kauf mit der Bauordnung abgeklärt, was möglich ist. Das setze ich um.“ Er kenne ganz viele Bewohner des Schöntales, die der Meinung seien, er würde das Viertel mit dem Neubau aufwerten. Andreas Bauer kündigte eine Veröffentlichung der Entscheidung des Ausschusses innerhalb von zwei Wochen an. Er belehrte Kochanek darüber, dass nur über einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht die bereits begonnenen Bauarbeiten gestoppt werden könnten. Kochaneks Antwort: „Mir ist es nicht eilig. Herr Klein baut ja auf eigenes Risiko. Ich werde das auf jeden Fall durchfechten bis zum Oberverwaltungsgericht.“

So soll der Compactbau-Neubau aussehen.
So soll der Compactbau-Neubau aussehen.
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