Lambrecht Nochmal Glück gehabt

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Warum ein Versäumnis in der Bauausschusssitzung ohne Rechtsfolgen bleibt.

Es ist bekannt, dass der Lambrechter Bürgermeister Andreas Ohler (CDU) und die derzeitige Beigeordnete Tanja Bundenthal-Beck (FWG) nicht die besten Freunde sind. Doch eines haben die beiden gemeinsam: In einer Sitzung des Bau- und Stadtsanierungsausschusses in der vergangenen Woche haben sie Wichtiges vergessen.

Zu Beginn einer Wahlperiode stehen in den Ratsgremien Formalien an. Unter anderem müssen die Mitglieder von Räten und Ausschüssen laut Gemeindeordnung mit einem Händedruck von Bürgermeister oder Beigeordneten verpflichtet werden. In jener Sitzung waren vier Mitglieder, die nicht im Stadtrat sind und deshalb dort noch nicht verpflichtet wurden. Da es die erste Sitzung des Ausschusses in dieser Wahlperiode war, hatte es noch keine andere Möglichkeit gegeben, sie zu verpflichten. Doch Bundenthal-Beck, Vorsitzende des Ausschusses, wusste anscheinend nicht, dass das ihre Aufgabe ist. Jedenfalls startete sie in die Tagesordnung ohne ihre Pflicht zur Verpflichtung zu erfüllen. Und Ohler sowie der anwesende Mitarbeiter der Verwaltung machten sie nicht auf das Versäumnis aufmerksam.

Bundenthal-Beck hat aber Glück. Auch ohne Verpflichtung sind die Beschlüsse und Beschlussempfehlungen des Ausschusses gültig, wie Matthias Bockius, Pressesprecher des Innenministeriums, auf Anfrage mitteilt. Die Verpflichtung sei eine formale Bekräftigung, die Mitglieder von Räten und Ausschüssen daran erinnern soll, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen sollen. Doch entscheide die Verpflichtung nicht über die Mitgliedschaft in einem politischen Gremium, in das werde man gewählt. Deshalb habe das Vergessen der Verpflichtung keine „Rechtsfolgen“.

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